Das seit mehr als 24 Jahren inhaftierte frühere RAF-Mitglied Christian Klar wird vorerst nicht aus dem Gefängnis entlassen. Bundespräsident Horst Köhler entschied nach mehrmonatiger Prüfung, einem Gnadengesuch des 54-Jährigen nicht nachzukommen.
Eine Begründung nannte das Präsidialamt nicht. Köhler lehnte auch ein Gnadengesuch von Birgit Hogefeld ab, die ebenfalls wegen RAF-Morden seit fast 14 Jahren im Gefängnis sitzt, sich aber anders als Klar deutlich von den Taten der RAF distanziert hat. Das Begnadigungsverfahren für Klar im 30. Jahr nach einigen der spektakulärsten Verbrechen der linksradikalen Untergrundgruppe im so genannten Deutschen Herbst hatte eine hitzige Debatte quer durch die Parteien ausgelöst. Besonders aus der CSU war massiv Druck auf den Präsidenten ausgeübt worden. Zuletzt hatten CSU-Politiker sogar eine zweite Amtszeit Köhlers in Frage gestellt, sollte er von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen.
In ersten Reaktionen begrüßten konservative Politiker und die FDP die Entscheidung des Bundespräsidenten. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte, er begrüße die Entscheidung, weil für ihn zur Gnade auch der Aspekt der Reue gehöre. "Die Entscheidung des Bundespräsidenten, die er heute bekannt gegeben hat, wird von uns mit Respekt entgegen genommen", sagte Pofalla.´
Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hat die Ablehnung der Begnadigung begrüßt. Er halte die Entscheidung für richtig, sagte Stoiber in München. "Sie steht auch in Einklang mit dem Gerechtigkeitsempfinden einer großen Mehrheit in Deutschland."
SPD-Generalsekretär Hubertus Heil bewertete Köhlers Entscheidung nicht inhaltlich, sondern betonte, der Bundespräsident habe eine souveräne Entscheidung getroffen, die zu respektieren sei. Wie vor der Entscheidung Druck auf Köhler unangemessen gewesen sei, solle auch die Entscheidung nicht Gegenstand von Kritik an dem Staatsoberhaupt sein, sagte Heil.
FDP-Chef Guido Westerwelle sprach von einer "klugen und weisen" Entscheidung Köhlers. Ein Serienmörder, der keine Reue zeige und sich nicht an der Aufklärung seiner Verbrechen beteilige, dürfe
Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hat das Nein von Köhler zum Gnadengesuch als "vertane Chance" bezeichnet. Eine Begnadigung hätte ein Signal sein können, dass der "Rechtsstaat eben nicht auf Rache setzt", sagte sie am Montag in Berlin. Dennoch respektiere sie die Entscheidung Köhlers. Dieser hatte zuvor verkündet, dass er eine Begnadigung Klars ablehnt. Der ehemalige Top- Terrorist der Roten Armee Fraktion (RAF) hatte schon vor Jahren ein solches Gesuch eingereicht.
Roth kritisierte Bundeskanzlerin Angela Merkel: Die CDU-Chefin hätte ihrer Ansicht nach in der Diskussion über die Begnadigung Klars verhindern müssen, dass Politiker von CDU und CSU durch ihre Versuche, Köhler zu erpressen, das Amt des Präsidenten beschädigen. nicht begnadigt werden, sagte Westerwelle in Bremen.
Klars Anwalt Heinz-Jürgen Schneider wollte sich erst nach Rücksprache mit seinem Mandanten äußern.
"Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen", heißt es in der Mitteilung des Bundespräsidialamts, in der keine Begründung genannt wird. Klar hatte das Gnadengesuch bereits an Köhlers Vorgänger Johannes Rau gerichtet. Das Präsidialamt erklärte lediglich, der Entscheidung Köhlers hätten unter anderem Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums, des Gerichts, das Klar verurteilt hatte, der Gefängnisleitung sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zu Grunde gelegen. Köhler habe darüber hinaus zahlreiche Gespräche mit Hinterbliebenen von Opfern der linksradikalen Rote-Armee-Fraktion (RAF) geführt und abschließend in der vergangenen Woche auch mit Klar selbst gesprochen, erklärte das Präsidialamt.
Klar sitzt seit November 1982 in Haft, seine Mindesthaftzeit läuft im Januar 2009 aus. Er wurde unter anderem wegen Beteiligung an der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dem Bankier Jürgen Ponto zu fünf Mal lebenslang verurteilt. Sein Anwalt versucht parallel zum Gnadenverfahren weiter, Hafterleichterungen wie Freigang und Hafturlaub zu erreichen.
Keine Gnade für Hogefeld
Köhler lehnte auch ein Gnadengesuch von Hogefeld ab, die ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt ist. Er sehe sich "derzeit" nicht in der Lage, dem Gnadengesuch zu entsprechen, erklärte das Präsidialamt. Hogefeld sitzt im 14. Haftjahr im Gefängnis. Köhler werde aber zu gegebener Zeit erneut über das Gesuch befinden. Hogefeld zählt anders als Klar zu den RAF-Mitgliedern, die sich öffentlich von ihren Taten distanziert haben. Während ihres Prozesses hatte sie umfassende Selbstkritik geübt und sich für das Leid der Opfer entschuldigt.
Um die Begnadigung Klars hatte es eine wochenlange erbitterte Debatte gegeben, die zuletzt das Ansehen des Amtes des Bundespräsidenten zu schädigen drohte. Köhler war vor allem aus der CSU massiv unter Druck gesetzt worden, den Gefangenen nicht zu begnadigen. CSU-Generalsekretär Markus Söder nannte eine Entscheidung Köhlers zu Gunsten des Häftlings eine schwere Hypothek für seine Wiederwahl. Der CSU-Politiker Andreas Scheuer forderte die Bundesregierung auf, eine Freilassung Klars zu verhindern, indem sie eine Gnadenentscheidung des Präsidenten nicht gegenzeichne. Mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundestagspräsident Norbert Lammert hatten sich die nach dem Präsidenten hochrangigsten Vertreter der Verfassungsorgane zu Zurückhaltung und Respekt vor Köhler aufgerufen, um eine Beschädigung des höchsten Staatsamtes zu verhindern.
Die Entscheidung von Köhler im Wortlaut:
"Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen. Der Gnadenentscheidung betreffend Herrn Christian Klar lagen u.a. Stellungnahmen der Bundesministerin der Justiz, des erkennenden Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zu Grunde. Der Bundespräsident führte darüber hinaus zahlreiche Gespräche, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sprach der Bundespräsident am 4. Mai 2007 mit Herrn Klar.
Der Bundespräsident sieht sich nicht in der Lage, dem Gnadengesuch von Frau Birgit Hogefeld, rechtskräftig verurteilt seit dem 6. Januar 1999 zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe, derzeit - im vierzehnten Haftjahr - zu entsprechen. Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden. Frau Birgit Hogefeld wurde durch Urteil des OLG Frankfurt vom 29. Juni 1998, rechtskräftig seit dem 6. Januar 1999, zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe unter anderem wegen mehrfachen Mordes und Mordversuches verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Frau Hogefeld ist seit dem 27. Juni 1993 in Haft."