Kaffee

Artikel zu: Kaffee

Kaffee

Bundessozialgericht: Kaffeeholen in Betrieb nur in Ausnahmefällen unfallversichert

Beim Holen eines Kaffees oder anderer Genussmittel sind Arbeitnehmer auch im Betrieb in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Anders als etwa beim Mittagessen ist auch der Weg dorthin eine "eigenwirtschaftliche Verrichtung", wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Ausnahmen gelten, wenn etwa ein rutschiger Boden im Sozialraum für den Unfall verantwortlich war oder der Kaffee erforderlich, um die für die Arbeit notwendige Konzentration beizubehalten. (Az. B 2 U 11/23 R)