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Bundestagswahl 2017 Bundestagspräsident sieht "mögliche Verstöße" von CSU-Ministern gegen Parteiengesetz

Wolfgang Schäuble, CDU, und Christian Schmidt, CSU
Haben CSU-Minister wie Christian Schmidt (re.) ihre Mitarbeiter im Bundestagswahlkampf für Parteizwecke eingesetzt. Das wäre ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, moniert Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble.
© ©Bernd von Jutrczenka / Britta Pedersen / DPA
Haben CSU-Bundesminister im Wahlkampf 2017 unzulässigerweise Mitarbeiter ihrer Ministerien für die Partei arbeiten lassen?  Die Bundestagsverwaltung geht dem Verdacht nach - lässt sich aber viel Zeit bei der Überprüfung.

Haben CSU-Minister im Bundestagswahlkampf 2017 in unzulässiger Weise Ressourcen ihrer Behörden genutzt? Seit Monaten prüft der Bundestag Recherchen des stern und räumt jetzt erstmals mögliche Regelbrüche ein.

Als Präsident des Bundestages hat der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble vielfältige Aufgaben. Bei Feierlichkeiten wie zuletzt am Tag der deutschen Einheit hat er getragene Reden zu halten - und laut Gesetz muss er immer wieder prüfen, ob die Parteien unerlaubte Geldquellen zur Finanzierung ihrer Wahlkämpfe erschließen.

Die Rede zum Feiertag hat Schäuble vergangene Woche zu allgemeiner Zufriedenheit gehalten. Beim genauen Hinschauen bei der Parteienfinanzierung sollte er womöglich etwas schneller zur Sache kommen - zum Beispiel, wenn es um Vorwürfe gegen die CSU geht.

Es geht um Zuarbeit in CSU-Ministerien für Parteitermine

Bereits im Dezember 2017 hatten der stern und das ARD-Magazin "Report Mainz“ kritikwürdige Praktiken der drei seinerzeit CSU-geführten Bundesministerien für Landwirtschaft, Verkehr und Entwicklung publik gemacht. Der stern und "Report Mainz" stützten sich dabei auf interne Papiere, die  die Ministerien auf Basis des Informationsfreiheitsgestz (IFG) freigeben mussten. Anders als fast alle anderen - von CDU und SPD geführten - Ressorts hatten die CSU-kontrollierten Ministerien darauf bestanden, dass sie das Recht hätten, ihren Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären auch für reine Parteitermine Zuarbeit zu leisten - auch im Vorfeld der Bundestagswahl im September 2017.

Insbesondere das damals von CSU-Mann Christian Schmidt geführte Landwirtschaftsministerium erarbeitete wiederholt umfangreiche Unterlagen für Auftritte des Ministers und seiner Parlamentarischen Staatssekretäre bei reinen Parteiterminen – auch für die CDU Baden-Württemberg und auch in den heißen Wahlkampfwochen. Darunter war ein Auftritt von Schmidt Ende August 2017 im oberschwäbischen Kißlegg. Dort schimpfte er im Sudhaus der Brauerei Farny über die Grünen und forderte die dortigen CDU-Freunde zum Kampf auf: "Wir sollten nicht so tun, als wäre die Sache schon gelaufen!"

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Das Ministerium hatte ihn zuvor mit Infos über die Brauerei und außerdem für ein zusätzliches Gespräch mit örtlichen CDU-Funktionären gebrieft. Die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger prüfte für den stern die Unterstützung aus Schmidts Ministerium für zwei Parteitermine im Detail und fand in beiden Fällen, dass die Behörde "keine inhaltliche Zuarbeiten leisten" hätte dürfen - aus Sicht der heute in Düsseldorf lehrenden Professorin "ein recht deutlicher Rechtsverstoß".

Denn eigentlich sind die Regeln klar: Die Bundesregierung mit all ihren Beamten muss sich aus dem Wahlkampf heraushalten. Und der Kanzlerin und ihren Ministern ist es nicht erlaubt, die Anreise zu Wahlkampfterminen einfach auf Staatskosten zu organisieren. Alles andere würde den regierenden Parteien gegenüber der Opposition einen unerlaubten Vorteil verschaffen. Doch im Landwirtschaftsministerium und den anderen CSU-geführten Ressorts sah man das anders: Deren Minister und Staatssekretäre seien quasi immer im Dienst und dürften darum die Hilfe ihrer Behörden auch für Parteitermine in Anspruch nehmen. Die Spitzen des Hauses würden "bei öffentlichen Terminen immer auch als Bundesminister" beziehungsweise Parlamentarische Staatssekretäre "wahrgenommen“ und das "unabhängig von Anlass und Veranstalter", argumentierten Ende 2017 die drei CSU-geführten Ministerien wortgleich. 

Grüne ließen Erstellung von Seehofers Masterplan überprüfen 

Bundestagspräsident Schäuble war die Problematik nicht entgangen. Im Juli ließ er bestätigen, dass die Prüfung der vom stern berichteten Vorgänge "in Bearbeitung" sei. Es wurde August, und Schäuble prüfte weiter. Die Sache sei "nach wie vor im Fachreferat im Verfahren“, erläuterte eine Sprecherin: "Das Fachreferat wird sich die im Medienbericht geschilderten Vorfälle daraufhin ansehen, ob hinreichende Anhaltspunkte gegeben sind, um die Partei um eine Stellungnahme zu bitten."

Selbst damals trauten sich Schäubles Leute also noch nicht einmal, CSU und eventuell CDU um Stellungnahme zu bitten. In einem anderen sehr viel harmloseren Fall, in dem es ebenfalls um die CSU ging, war die Bundestagsverwaltung deutlich fixer. Horst Seehofer hatte einen von seinem Bundesinnenministerium erarbeiteten Masterplan zur Migration im Juli zeitweise auch in seiner Eigenschaft als CSU-Chef als CSU-Papier verkaufen lassen - und die Grünen baten darauf Schäuble um Prüfung.

Der ließ Anfang September erklären, dass er die "Vorgehensweise der CSU beanstande“. Allerdings sehe er den Verdacht der Grünen nicht bestätigt, dass Seehofer für seinen "Masterplan“ unzulässig Ressourcen seines Ministeriums zu Parteizwecken genutzt habe.

Aber was war nun mit den Fällen, in denen etwa der damalige CSU-Minister Schmidt vollkommen unstrittig Ressourcen seines Ministeriums für Parteitermine genutzt hatte? Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung wollte Fragen, die der der stern dazu bereits Mitte Juli gestellt hatte, zunächst auch jetzt Anfang Oktober nicht im Einzelnen beantworten. Doch auf weitere Nachfrage räumte der Sprecher dann ein, dass der Artikel des stern vom Dezember 2017 "erste Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz" enthalte. Diese Hinweise müssten aber "noch im Einzelnen ausgewertet werden" - auch wegen möglicher "Grautöne“" bei der Verwendung öffentlicher Mittel. Überdies bedürfe es "einer Zurechenbarkeit regierungsamtlicher Verstöße zu den maßgeblichen Parteiverantwortlichen" und es müsse "im Hinblick auf eine finanzielle Sanktionierung von Fehlverhalten einer Partei" auch "eine Quantifizierung des jeweiligen Verstoßes erfolgen".

Setzt Schäuble zu wenig Leute ein?

Was alles bisher offensichtlich nicht geschehen ist - und das, obwohl Sanktionen für die CSU aus Sicht des Bundestages also durchaus möglich sind. Bereits unter Schäubles Vorgänger Norbert Lammert (CDU) hatte es immer wieder Vorwürfe gegeben, dass die Bundestagsverwaltung für die Prüfung derartiger Vorwürfe zu wenig Leute einsetze und die Parteien zu sehr geschont würden. Nur konnte man es selten so gut an einem Beispiel festmachen, wie hier an den seit Monaten bekannten Vorwürfen gegen die CSU-Ministerien.

Und eigentlich scheint die Rechtslage klar. Erst am 12. Juli hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem von dem SPD-Abgeordneten Johannes Fechner erbetenen Gutachten es eindeutig bekräftigt: Verwendet ein Minister die öffentlichen Mittel "für parteipolitische Arbeit oder politischen Meinungskampf", liege "regelmäßig ein Verstoß gegen haushaltsrechtliche Prinzipien vor".

Aber wie gesagt: Schäuble prüft noch. Die Bundestagsverwaltung "als Parteienfinanzierungsbehörde" kontrolliere ja nur, "ob Parteien ihrer Pflicht zur öffentlichen Rechnungslegung korrekt nachgekommen sind und sie nur Spenden angenommen haben, zu denen sie nach dem Parteiengesetz berechtigt waren", erläuterte ein Sprecher. Die "Überprüfung des Handelns der Regierung“ und ihrer Ministerien sei nicht ihre Aufgabe. Und bei der Überprüfung der Parteifinanzen geht es laut Bundestag "regelmäßig" um "zeitaufwendige Untersuchungen".

tis

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