Justiz
Zahl der Arbeitsgerichte soll halbiert werden

"Wir bauen keine Kapazitäten ab, sondern bündeln sie", sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Foto: Henning Kaiser/d
"Wir bauen keine Kapazitäten ab, sondern bündeln sie", sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Foto
© Henning Kaiser/dpa
Die Landesregierung will die Zahl der Arbeitsgerichte halbieren. Stellen sollen dabei nicht wegfallen. Der Richterbund sieht Änderungsbedarf.

Die Zahl der Arbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen soll wie angekündigt halbiert werden. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der nun in den Landtag eingebracht werden soll. "Wir bauen keine Kapazitäten ab, sondern bündeln sie", sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne).

Abweichend von den im vergangenen Sommer von Limbach vorgestellten Plänen gibt es zwei Änderungen: Das Arbeitsgericht Bochum soll bestehen bleiben und der Standort Krefeld als Gerichtstag erhalten werden. 

Eines von drei Landesarbeitsgerichten soll wie angekündigt wegfallen – das in Köln. Es war 1982 geschaffen worden. Mit Kammern an Außenstandorten und lokalen Gerichtstagen, zu denen die Richter anreisen, soll dennoch an 38 statt bislang 50 Standorten verhandelt und Recht gesprochen werden. 

Sollte die Reform mit der Regierungsmehrheit vom Landtag beschlossen werden, ist geplant, sie in den kommenden fünf Jahren umzusetzen. Der Landesrechnungshof habe bereits 2017 angeregt, die Struktur zu überdenken. Die Zahl der Verfahren an den Arbeitsgerichten ist langfristig deutlich gesunken. 

Grenzen der Funktionsfähigkeit

Weil in der Justiz die Personal- an die Verfahrenszahlen gekoppelt sind, stoßen kleinere Gerichtsstandorte mit inzwischen nur noch vier oder weniger Richtern an Grenzen der Funktionsfähigkeit. 

Kurzfristige Personalausfälle führen dort häufig zu Besetzungslücken, die kaum zu schließen sind. Zudem sind Schwankungen der Fallzahlen etwa bei Massenentlassungen schwieriger zu bewältigen als an größeren Standorten. Es gehe darum, "robuste Einheiten zu schaffen", sagte Limbach. 

Während der Deutsche Richterbund NRW die geplante Zahl der Gerichtstage für zu hoch hält, hatten sich Unternehmen und Gewerkschaften, die ehrenamtliche Laienrichter zu den Verhandlungen entsenden, für mehr Verhandlungsstandorte ausgesprochen. 

33 Gerichte

Aktuell haben die 33 Arbeits- und Landesarbeitsgerichte in NRW rund 700 Mitarbeiter. Die Sozialgerichte haben dagegen 1.000 Mitarbeiter an neun Gerichten. Die Reform sei keine Idee des Ministeriums, sondern aus der Richterschaft gekommen, sagte Limbach. Für gut 40 Prozent der Beschäftigten dürfte sich der Arbeitsort ändern, hieß es. 

Der Richterbund NRW kritisierte den Entwurf an zwei Stellen: Die Gerichtstage seien mobile Gerichte ohne ausreichende Infrastruktur. Ihre Zahl sollte deutlich verringert werden. Im Gegensatz zu den Amtsgerichten komme es bei den Arbeitsgerichten weniger auf Bürgernähe an: Viele Bürger hätten nie, manche maximal ein- bis zweimal im Leben mit dem Arbeitsgericht zu tun. 

Außerdem sei der Entwurf "digitalisierungsfeindlich". Er verpflichte Arbeitsrichter etwa vom Arbeitsgericht Bonn 80 Kilometer zum Gerichtstag nach Gummersbach zu fahren, nur um dort alleine eine Videoverhandlung abzuhalten. In diesem Punkt müsse der Entwurf unbedingt nachgebessert werden. 

Als Standorte für Verhandlungen ganz wegfallen sollen Iserlohn, Herford, Beckum, Ahaus, Herne, Brilon, Kleve, Moers, Oberhausen, Velbert, Solingen und Siegburg. Die SPD bekräftigte ihre Kritik und sprach von einem "Kahlschlag bei den Arbeitsgerichten". Personal werde abwandern und ehrenamtliche Richter würden abgeschreckt.

dpa