Eigenheimzulage

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Altersvorsorge Riestern fürs Eigenheim

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele geplatzt, nachdem die Bundesregierung die Eigenheimzulage gestrichen hat. Doch es gibt ja noch die Wohn-Riester-Förderung. Wir erklären Ihnen, wer davon profitiert.
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Altersvorsorge Mit Wohn-Riester ins Eigenheim

Für viele ist es ein Lebentraum, in die eigenen vier Wände einzuziehen. Jetzt gibt es eine neue Möglichkeit, den Immobilienerwerb zu finanzieren - die Wohn-Riester-Förderung. Hier erfahren Sie, wer wie davon profitiert.
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Alg-II-Empfänger Eigenheimzulage zählt nicht als Einkommen

Die Eigenheimzulage darf bei Empfängern von Arbeitslosengeld II nicht als Einnahme angerechnet werden. Die Zulage mindert das Alg II daher nicht, urteilten die Richter des Bundessozialgerichts. Der Empfänger muss jedoch nachweisen, dass er mit dem Geld auch wirklich sein Eigenheim finanziert