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Sensible Daten in Online-Anzeigen: EuGH verpflichtet Marktplatz-Betreiber zu Prüfung

Anzeigen mit sensiblen Daten muss der Betreiber eines Online-Marktplatzes genau prüfen. Vor der Veröffentlichung muss er sicherstellen, dass der Inserent tatsächlich derjenige ist, als der er sich ausgibt, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschied. Zugrunde lag ein Fall aus Rumänien, in dem eine Frau angeblich sexuelle Dienstleistungen anbot - die Anzeige stammte aber gar nicht von ihr. (Az. C-492/23)