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Darstellung der Justitia

Roller-Akku explodiert in Homeoffice: Sprung aus Fenster ist kein Arbeitsunfall

Ein Berliner IT-Experte, der während der Arbeitszeit im Homeoffice im ersten Stock seiner Wohnung aus dem Fenster sprang, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Denn der Sprung war eine Rettungsaktion, nachdem die Akkus seines E-Rollers in der Wohnung explodiert waren, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam am Dienstag erklärte. Es handle sich nicht um einen Arbeitsunfall.