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11. August 2010, 12:19 Uhr

Wie widerspreche ich?

Google wird seinen umstrittenen Straßenfotodienst Street View Ende des Jahres in Deutschland starten. Am Montag beginnt die vierwöchige Widerspruchsfrist, innerhalb derer man die Veröffentlichung der Fotos seines Hauses verhindern kann. stern.de erklärt, wie das geht. Von Ralf Sander

Google Street View, Street View, Datenschutz, Privatsphäre

Google erfasst Straßenzüge mit Kamerautos© Google

Noch in diesem Jahr wird Google seinen Straßenbilderdienst Street View für die 20 größten deutschen Städte starten. Street View ist ein Bestandteil des Onlinekartendienstes Google Maps, der mit Stadtplänen und Satellitenfotos ein hoch detailliertes Bild unserer Welt zeigt. Die Funktion Street View bietet aus Fotos zusammengesetzte Ansichten von Straßenzügen, aus der Perspektive eines Autofahrers. Der Rundum-Blick zeigt Häuser, Autos und Fußgänger.

Das Angebot ist besonders in Deutschland stark umstritten. Datenschützer und Politiker wie Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sehen in den lückenlosen Aufnahmen der Straßenzüge gravierende Probleme für die Privatsphäre der Bürger.

Empfehlungen für Mieter und Hauseigentümer

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) befürchtet dass, Kriminelle den Onlinekartendienst für ihre Zwecke benutzen. Mit Hilfe der Aufnahmen könnten etwa Einbrüche oder Raubüberfälle vorbereitet werden, sagte der BDK-Vizevorsitzende Bernd Carstensen der Deutschen Presse-Agentur.

Der Präsident des Eigentümerverbandes "Haus & Grund Deutschland", Rolf Kornemann, hat Immobilienbesitzer in der "Mitteldeutschen Zeitung" aufgefordert, sich bei Bedarf gegen das Internet-Unternehmen zu wehren. "Die Google-Kamera hat die Bilder nämlich in einer Höhe geschossen, die deutlich über der Augenhöhe eines Normalbürgers liegt. Hecken und Zäune, die als Sichtschutz gedacht sind, wurden so umgangen." Die Kameras der Google-Autos befinden sich in 2,50 Meter Höhe.

Auch der Deutsche Mieterbund ist zumindest skeptisch: "Wir sehen keine gravierenden Gefahren für die Sicherheit von Mietern, die ja meistens in der Stadt wohnen. Etwas anderes ist es aber zum Beispiel bei einem einsam am Waldrand stehenden Einfamilienhaus", sagt Pressesprecher Ulrich Ropertz gegenüber stern.de. In jedem Fall handele es sich um einen Eingriff in die Privatsphäre: "Muss wirklich die ganze Welt erfahren dürfen, welche Gardinen ich in meiner Wohnung aufgehängt habe?". Deswegen empfiehlt der Deutsche Mieterbund, Widerspruch einzulegen. Ein entsprechendes Formular steht auf der Website des Vereins bereit.

Wer nicht möchte, dass er selbst, sein Haus oder sein Auto auf den detaillierten Straßenansichten zu sehen ist, kann dagegen Widerspruch einlegen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die im Folgenden erläutert werden

Widerspruch per Onlineformular

Für Deutschland hat Google die Möglichkeit geschaffen, vor dem Start von Street View einer Veröffentlichung von Bildern des eigenen Hauses zu widersprechen. Unter www.google.de/streetview wird es ab kommenden Montag für vier Wochen - bis 15. September, 23.59 Uhr - ein Onlineformular geben, mit dem Mieter und Hausbesitzer in den 20 Street-View-Städten beantragen können, dass ihr Gebäude vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht wird.

Nach einem Widerspruch erhält der Betroffene zunächst eine Eingangsbestätigung sowie häufig die Aufforderung, sein Wohnhaus genauer zu identifizieren. Ein Grund ist, dass Hausnummern auf den Google-Bildern oft nicht erkennbar sind - was Datenschützer auch sinnvoll finden. Daher erfolgt die Identifizierung entweder über von Google über ein Formular abgefragte nähere Angaben oder über Satellitenbilder. Gefragt wird etwa nach der Farbe des Hauses oder Besonderheiten wie Balkonen oder markanten Nachbargebäuden. Für die Nutzung von Satellitenbildern will Google Anfang kommender Woche ein Internet-Werkzeug zur Verfügung stellen, mit dem das eigene Wohnhaus online gekennzeichnet werden kann.

Um Missbrauch vorzubeugen, bekommt der Antragsteller per Briefpost einen Bestätigungscode an die angegebene Anschrift geschickt, den der Auftraggeber online eingeben muss. So soll verhindert werden, dass Unbefugte fremde Gebäude aus Google Street View "verschwinden" lassen können.

Widerspruch nach Ablauf der Frist - in Street View

Ist die Vier-Wochen-Frist abgelaufen, kann man immer noch die Unkenntlichmachung von Gebäuden beantragen. Bis zum Zeitpunkt der Löschung sind die Bilder in Street View allerdings zu sehen. Die Anträge sollen innerhalb von zwei Monaten bearbeitet werden.

Google Street View, Street View, Datenschutz, Privatsphäre

Am unteren Rand der Street-View-Ansicht gibt es den Link "Probleme melden" (rot)© Google

Der einfachste Weg, ein Gebäude, aber auch Personen und Autokennzeichen unkenntlich zu machen, befindet sich direkt in Google Street View. Am unteren Rand des Darstellungsfensters von Google Street View gibt es einen Link "Probleme melden". Dieser Alarmknopf öffnet ein Formular, in das die nötigen Angaben eingetragen werden können, um ein Haus zu verschleiern.

Jederzeit möglich: Anträge per E-Mail oder Brief

Der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, des eigenen Autos oder der eigenen Wohnung kann jeder per E-Mail an streetview-deutschland@google.de oder per Brief an Google Germany GmbH, betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, widersprechen. Das Bundesverbraucherschutzministerium stellt entsprechende Musterschreiben im Web zur Verfügung.

Bewohner der 20 Städte, die zum Start von Street View abgebildet werden, können auch per Brief widersprechen. Damit der Antrag rechtzeitig vor der Einführung von Street View umgesetzt werden kann, muss der Brief mit Poststempel vom spätestens 21. September 2010 datiert sein, um noch berücksichtigt zu werden. Wer bereits einen Brief geschrieben hat, braucht das Onlineformular nicht zusätzlich zu benutzen.

Übrigens: Es können bereits jetzt Widersprüche für Orte, für die Street View erst später verfügbar ist, eingereicht werden. Entweder per Brief oder per Onlineformular, das bis in das nächste Jahr hinein angeboten werden soll.

Deutsche Städte in Street View Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal

Mitarbeit: Sönke Wiese
 
 
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