Theo Zwanziger

Artikel zu: Theo Zwanziger

Theo Zwanziger

Prozess um WM-Sommermärchen gegen früheren DFB-Präsident Zwanziger eingestellt

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Prozess wegen Steuerhinterziehung um das sogenannte Sommermärchen bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 gegen den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußballbunds (DFB), Theo Zwanziger, gegen eine Geldauflage eingestellt. Er soll 10.000 Euro für den guten Zweck zahlen, wie die zuständige Kammer bei der Verhandlung am Mittwoch entschied. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich auf diese Summe einigen können.
Theo Zwanziger

Entscheidung über Einstellung von Prozess um WM-Sommermärchen erwartet

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main wird am Mittwoch (10.00 Uhr) die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens wegen Steuerhinterziehung um das sogenannte Sommermärchen bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 erwartet. Angeklagt ist der ehemalige Präsident des Deutschen Fußballbunds (DFB), Theo Zwanziger. Das Gericht schlug Ende März vor, das seit mehr als einem Jahr laufende Verfahren gegen eine Geldauflage zugunsten eines guten Zwecks einzustellen. Eine Einigung zwischen den Prozessbeteiligten kam zunächst nicht zustande.
Figur von Justitia an einem Gericht

WM-Sommermärchen: Prozess gegen Ex-DFB-Generalsekretär Schmidt vorläufig eingestellt

Das Verfahren gegen den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst Schmidt wegen Steuerhinterziehung beim sogenannten WM-Sommermärchen 2006 vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Die genaue Höhe war unklar, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Die Summe soll demnach im fünfstelligen Bereich liegen.
Theo Zwanziger

Entscheidung über Einstellung von Prozess um WM-Sommermärchen wohl am 30. April

Die Entscheidung über die Einstellung des Prozesses wegen Steuerhinterziehung beim sogenannten WM-Sommermärchen 2006 gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wird voraussichtlich am 30. April verkündet. Den Termin gab die Vorsitzende Richterin der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main am Montag bekannt. Eine abschließende Einigung zwischen den Verfahrensbeteiligten stand demnach noch aus, strittig war etwa die Höhe einer möglichen Geldbuße.