Nirgendwo ist es so schwer, Leute zu entlassen, wie in Deutschland. Klagen zumindest die Arbeitgeber und glauben viele Arbeitnehmer. Doch das ist eine Legende. In der Krise erleben die Beschäftigten: Sie haben das Kündigungsschreiben viel schneller in der Hand, als sie dachten. Von Doris Schneyink

Kündigung in der Elternzeit: Doch Cornelia Hälbig nahm sich einen Anwalt und setzte vor Gericht eine Abfindung durch© Mareike Foecking
Am Tag, an dem Stephanie Lohmann von ihrer Kündigung erfuhr, knallten im Stockwerk über ihr die Sektkorken. Die Kollegen feierten den Abschluss des besonders erfolgreichen Geschäftsjahres 2008. Stephanie Lohmann, bis zu jenem Tag Marketing-Direktorin Europa, Mittlerer Osten, Afrika bei der Softwarefirma Adobe in München, wollte gerade hochgehen und mitfeiern. Da rief ihr Chef aus den USA an: "Es tut mir leid - ich habe keine guten Nachrichten für dich. Du hast immer einen super Job gemacht, aber deine Position ist gestrichen." - "Was bietest du mir an?", fragte sie noch. "Nichts", antwortete er. Ende des Gesprächs.
Vor der Tür stand bereits die Personalleiterin und gab Stephanie Lohmann die betriebsbedingte Kündigung. Die 41-Jährige packte ihre Sachen - Kaffeetasse, Fachbücher, Stifte, den Blackberry, den Laptop -, setzte sich in ihren Dienstwagen, einen schwarzen 5er BMW, und fuhr nach Hause. Wie sie sich dabei fühlte? "Man hat keine Worte dafür, wenn 14 Jahre in zehn Minuten ausgelöscht sind."
Stephanie Lohmann ist eine selbstbewusste Frau. Natürlich sei sie anfangs "angefressen" gewesen. Aber sie war sich sicher, dass sie nichts falsch gemacht hatte. Als Mitglied der Führungsriege musste sie selbst schon Mitarbeiter entlassen, einmal elf Kollegen binnen zwei Wochen, und weiß, dass es oft gar nicht um die Leistung geht. "Dass Unternehmen sich anpassen, um vital zu bleiben, ist normal", sagt sie. Aber die Art und Weise, wie es bei ihr lief, fand sie sehr amerikanisch. "Ich hätte mir ein Gespräch gewünscht, in dem man gemeinsam überlegt, ob man noch zueinander passt. Wenn man dann nichts findet, okay", sagt sie.
Stephanie Lohmann wollte einen professionellen Abgang: Sie erzählte allen Kunden und Freunden von ihrer Kündigung, sie nahm sich einen Anwalt, sie feierte ihren Abschied in einem Gasthof am Viktualienmarkt. Die Kollegen schenkten ihr einen Goldschmiedekurs und ein Fotoalbum mit Erinnerungen. Zum Gütetermin am 19. März 2009 am Münchner Arbeitsgericht erschien sie wie zu einem Business- Meeting: schwarze Hose, schwarzer Blazer, Schuhe mit hohem Absatz. Man einigte sich auf eine Abfindung. 1,25 Gehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit und eine Karriereberatung. Als sie das Gericht verließ, wunderte sie sich, wie viele Menschen dort warteten: "Die Gänge waren voll."
Und es wird noch voller in den Arbeitsgerichten werden. Denn die Unternehmen bauen in diesem Jahr im großen Stil Personal ab, und das wird nicht ohne Streit gehen. Auf über vier Millionen könnte die Zahl der Arbeitslosen Ende 2009 klettern, fürchtet Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit. Allein Siemens streicht in Deutschland über 5000 Stellen, Heidelberger Druck 3000, die Fusion von Commerzbank und Dresdner Bank wird 6500 Jobs kosten, die Hypovereinsbank will 1500 Mitarbeiter loswerden, durch die Sanierung der Karstadt-Kaufhäuser dürften Hunderte von Stellen wegfallen. Auch Daimler-Chef Dieter Zetsche schließt betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr aus. Und laut Angaben des Bundesverbandes Zeitarbeit haben schon 250.000 Leiharbeiter ihren Job verloren.
Jetzt, in der Krise, erleben Tausende von Beschäftigten zum ersten Mal in ihrem Berufsleben, was der Kündigungsschutz für sie wirklich wert ist. Immerhin gilt er als einer der strengsten und arbeitnehmerfreundlichsten der Welt. Tatsächlich schränkt er die Freiheit der Unternehmer drastisch ein - kein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter willkürlich entlassen, sondern er muss gute Gründe dafür vorlegen (siehe Kasten Seite 34). Ein "Hire and Fire" wie in den USA ist in Deutschland nicht möglich.
Lange Jahre haben alle gut damit gelebt - zumindest diejenigen, die schon einen Arbeitsplatz besaßen. Doch spätestens seit den 80er Jahren ist der Kündigungsschutz hart umkämpft. CDU/ CSU, FDP und Arbeitgeber machten ihn mitverantwortlich für die hohe Arbeitslosigkeit im Land. Der Preis der Sicherheit sei fehlende Flexibilität, und die Unternehmen würden viele Jobs auch bei guter Auftragslage gar nicht erst schaffen - aus Sorge, die Leute in schlechteren Zeiten nicht wieder loswerden zu können. Aus Furcht vor dem Widerstand der Gewerkschaften wagte die Politik aber nie eine radikale Reform, sondern immer nur leichte Lockerungen, die es den Unternehmen einfacher machten, die Schutzbestimmungen zu umgehen.
Doch auch die zeigen in der Summe überraschend große Wirkungen. Mittlerweile gelten die strengen Regeln des Kündigungsschutzes für Millionen Arbeitnehmer nicht mehr: Jeder zweite Berufsanfänger ist befristet beschäftigt, insgesamt arbeiten 2,7 Millionen Menschen mit Verträgen auf Zeit. Auch für die 550.000 Leiharbeiter ist der Kündigungsschutz äußerst schwach. Und in Kleinbetrieben galt er noch nie. 2004 erhöhte die rot-grüne Regierung den Schwellenwert für solche Betriebe von fünf auf zehn Mitarbeiter. Betroffen sind 4,8 Millionen Beschäftigte.
Aber auch dort, wo die Spielregeln formal noch gelten, werden sie heute häufig viel großzügiger interpretiert, als die meisten Menschen denken.
Der Softwarekonzern Adobe ist ein blühendes Unternehmen, das 2008 nach eigenen Angaben 870 Millionen Dollar verdiente und zum sechsten Mal in Folge Rekordergebnisse einfuhr. Dennoch konnte Stephanie Lohmann betriebsbedingt gekündigt werden. Denn Adobe hat eine "unternehmerische Entscheidung" getroffen, die auch nachgewiesen werden muss, aber deren Zweck von keinem Arbeitsgericht überprüft wird. Geht es darum, eine wirtschaftliche Notlage zu verhindern, sich für den Wettbewerb zu stärken oder Gewinne zu maximieren? Den Gerichten ist das egal. Sie prüfen lediglich formale Kriterien: Wurde der Wegfall des Jobs korrekt angekündigt und umgesetzt? Dann ist er in Ordnung.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Logik, ohne die das massenhafte Auslagern von Jobs in den vergangenen Jahrzehnten gar nicht möglich gewesen wäre, in zahlreichen Urteilen bestätigt. Schon Mitte der 90er Jahre entließ zum Beispiel der Diät-Konzern Weight Watchers seine fest angestellten Trainer und vergab die Jobs an freie und billigere Mitarbeiter. Das BAG entschied: unternehmerische Entscheidung. Alles okay.
Selbst das Handy-Imperium Nokia musste 2008 keine Gerichtsurteile fürchten, als die Finnen ihr hochprofitables Werk in Bochum schlossen, um in Rumänien noch ein bisschen profitabler zu produzieren. Unternehmerische Entscheidung.
Ein Jahr später steckt die deutsche Wirtschaft in der schwersten Rezession seit den 30er Jahren. Und es dürfte für die Unternehmen noch viel einfacher sein, betriebsbedingte Kündigungen durchzusetzen.
Jens Peter Hjort, Mitgründer des bundesweiten Netzwerkes "Arbeitnehmer Anwälte", kritisiert diese Entwicklung: "Wenn ein Unternehmer entlassen will, der Beschäftigte aber auf den Erhalt seines Arbeitsplatzes pocht, handelt es sich um einen klassischen Interessenkonflikt. Und die Interessen der beiden Parteien sind mindestens gleichberechtigt. Die Kunst der Juristerei besteht darin, zwischen ihnen abzuwägen. Aber das geschieht nicht mehr." Die unternehmerische Entscheidung werde seit Jahren einseitig privilegiert.
Hjort plädiert dafür, den Paragrafen 1 des Kündigungsschutzgesetzes wieder strenger zu interpretieren. Darin heißt es, damit eine Kündigung sozial gerechtfertigt sei, müssten "dringende betriebliche Erfordernisse" vorliegen. Das Wort "dringend" schließe insbesondere aus, dass allein zur Gewinnmaximierung entlassen wird.
Das kommt ganz auf das Unternehmen und die Position an. Der 34-jährige Betriebswirt Michael Schneider* arbeitete sechs Jahre lang in führender Position bei einem Medienunternehmen. Im Sommer 2008 bekam er einen neuen Vorgesetzten, und der demontierte den jungen Betriebswirt in kürzester Zeit: Er verließ mitten im Gespräch das Büro, reagierte nicht auf seine Mails, informierte ihn nicht über wichtige Entscheidungen. Schließlich bot man Schneider eine hohe Abfindung. "Rein finanziell bin ich in einer komfortablen Lage", sagt er. "Aber es ist hart zu hören, dass man nicht mehr gewünscht ist."
Der Baggerfahrer Friedrich Michel hat dagegen 30 Jahre auf dem Bau malocht und bekommt nicht einen Cent. Der 60-Jährige lebt im bayerischen Schwangau. Von seinem Fenster aus sieht man die 2000 Meter hohen Gipfel des Säuling und des Tegelbergs und weiter unten im Tal die Türme von Schloss Neuschwanstein - aber Michel hat keinen Blick für die Idylle. Dazu ist er viel zu aufgebracht. Im Sommer 2008 wurde er betriebsbedingt entlassen. Seitdem streitet er mit seinem Chef um eine kleine Abfindung, damit er ohne allzu hohe Abschläge in Rente gehen kann. "Wenn der mir noch drei Jahre 150 Euro im Monat zahlen würde und ich dafür arbeite, dann wär's doch gut", sagt der Bayer. "Aber der lässt sich ja auf nichts ein."
Friedrich Michel ist kein Einzelfall: Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung befragte 2500 Menschen, denen 2007 gekündigt worden war. Das überraschende Ergebnis: Nur 16 Prozent hatten eine Abfindung erhalten.
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Ausgabe 19/2009
Tipps Was zu tun ist Wer entlassen wird, sollte sich Rat bei einem Fachanwalt holen. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erfolgen. Kosten: Bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro sind bis zur ersten Instanz etwa 1900 Euro an den eigenen Anwalt fällig. Verliert man und geht in Berufung, müssen im Fall der Niederlage auch die Anwaltskosten des Arbeitgebers übernommen werden. Eine entsprechende Rechtsschutzversicherung gibt es ab circa 80 Euro im Jahr. Gewerkschaftsmitglieder sind automatisch versichert. Bücher Karin Spitra, Ulf Weigelt: "Ihr Recht als Arbeitnehmer", stern-Ratgeber, Linde Verlag, 2008, 192 Seiten, 9,90 Euro; Jens Peter Hjort: "Aufhebungsvertrag und Abfindung", Bund Verlag 2008, 272 Seiten, 19,90 Euro