2020 und 2021 hatten Prüfungen wegen der Lockdowns und des Infektionsgeschehens meist online aus der Ferne stattgefunden. An der Universität Erfurt wurde für Studierende, die aus der Ferne an den Prüfungen teilnahmen, eine Gesichtserkennungssoftware benutzt, um Betrugsversuche zu erkennen. Nach Angaben der Hochschule wurden Studierende vor der Teilnahme an den Prüfungen über die Software informiert und mussten vorher eine Einverständniserklärung abgeben.
Eine mittlerweile ehemalige Studentin sah darin allerdings einen schweren Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte und zog mit der GFF vor Gericht. Die GFF sah mit dem Einsatz der Software Gefahren für die IT-Sicherheit der Studierenden. Durch die Installation der Software seien sie dazu gezwungen, die Kontrolle über ihren eigenen Rechner ein Stück weit aufzugeben. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.