Asylantrag

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Grenz-Schild

Migrationsbericht 2024: Rückgang bei Zuwanderung - Rekordzahl an Einbürgerungen

Die Nettozuwanderung nach Deutschland ist 2024 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Insgesamt verzeichneten die Behörden noch rund 1,694 Millionen Zuzüge, wie aus dem am Mittwoch im Kabinett vorgelegten Migrationsbericht der Bundesregierung hervorgeht. Das war ein Rückgang von 12,3 Prozent im Vergleich zu 2023. Die Bundesregierung ging davon aus, dass die Migrationszahlen 2025 durch die Verschärfung der Asylpolitik weiter sinken werden.
Sitz von Frontex im polnischen Warschau

Urteil: EU-Grenzschutzbehörde Frontex muss Grundrechte von Asylbewerbern schützen

Frontex muss bei Abschiebungen die Grundrechte von Asylsuchenden schützen. Die europäische Grenzschutzagentur kann bei Verstößen auch haftbar gemacht werden, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Die Schadenersatzklage einer syrischen Familie muss nun noch einmal geprüft werden. (Az. C-679/23 P und C-136/24 P)
Bundesverfassungsgericht

Durchsuchung für Abschiebung: Verfassungsbeschwerde von Asylbewerber erfolgreich

Ein Mann aus dem westafrikanischen Guinea ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Durchsuchung seines Zimmers in einer Gemeinschaftsunterkunft vorgegangen. Der Mann sollte abgeschoben werden - die Polizisten wussten aber nicht, ob er in dem Zimmer war, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe ausführte. Darum hätten sie eine richterliche Durchsuchungsanordnung gebraucht. (Az. 2 BvR 460/25)
Bundesverwaltungsgericht

Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland

Das Bundesverwaltungsgericht hat Abschiebungen von nicht als besonders hilfsbedürftig geltenden alleinstehenden jungen männlichen Flüchtlingen nach Griechenland gebilligt. Ihnen drohten bei einer Rückkehr in das EU-Land "keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen", die in der EU-Grundrechtecharta verankerte Rechte verletzen würden, entschied das Gericht am Donnerstag in Leipzig. Damit bestätigte das Bundesverwaltungsgericht frühere Urteile. (1 C 11.25)