Das Jahr 2026 hält für Reisende zahlreiche Neuerungen bereit. Ob in Europa oder Übersee: Wer seinen Urlaub plant, sollte sich frühzeitig über geänderte Bestimmungen, neue Gebühren und zusätzliche Formalitäten informieren. Hier einige der wichtigsten Änderungen.
Bulgarien: Schluss mit Geldwechseln
Gute Nachrichten für alle, die das Schwarze Meer oder die bulgarischen Skigebiete erkunden möchten: Seit dem 1. Januar 2026 ist Bulgarien das mittlerweile 21. Land, in dem der Euro zum offiziellen Zahlungsmittel geworden ist. Damit wurde die bisherige Landeswährung Lew ersetzt. Für Reisende bedeutet das vor allem, dass vor dem Urlaub lästiges Geldwechseln entfällt. Außerdem ist es somit auch einfacher, Preise zu vergleichen. Im Restaurant weiß man somit direkt ohne Umrechnung, was Kavarma und Mekiza kosten.
Italien und USA: Höhere Eintrittsgebühren
Die Lagunenstadt Venedig bleibt bei ihrer Zugangsregelung für Tagestouristen - und weitet sie sogar aus. Zwischen dem 3. April und dem 26. Juli soll an insgesamt 60 Tagen eine Gebühr fällig werden. Dies sind sechs Tage mehr als noch im Jahr 2025. Die Kosten betragen dann zehn Euro pro Person am Tag. Wer frühzeitig mindestens vier Tage im Voraus bucht, zahlt fünf Euro. Ein Beispiel: Möchte man Venedig an einem Freitag besuchen, muss man spätestens am Montag buchen, um nur fünf Euro zu zahlen. Übernachtungsgäste sind von der Gebühr befreit.
Auch in Rom möchte man dem Massentourismus mit einer Gebühr entgegentreten. Laut Berichten der italienischen Tageszeitung "Corriere della Sera" soll etwa ab dem 7. Januar ein Ticket für die Besichtigung des berühmten Trevi-Brunnens fällig sein. Touristinnen und Touristen müssen dann zwei Euro zahlen. Bezahlt werden kann demnach auch per Karte.
In den USA muss unterdessen deutlich tiefer in die Tasche greifen, wer 2026 den Grand Canyon, Yellowstone und weitere Nationalparks besuchen möchte. Schon ab Januar gilt für ausländische Besucherinnen und Besucher ab einem Alter von 16 Jahren für einige der Nationalparks ein Zuschlag von 100 US-Dollar pro Person - zusätzlich zum regulären Eintritt. Der Jahrespass "America the Beautiful" kostet für Reisende aus dem Ausland künftig 250 Dollar. Er deckt jedoch Zusatzgebühren ab und kann sich damit schnell lohnen, wenn mehrere der Parks auf dem Reiseprogramm stehen.
Europa: Tickets für Bahnfahrten einfacher buchbar
Die Deutsche Bahn erweitert ihr internationales Angebot. Bis Ende 2026 sollen Tickets aller großen Bahnen in den Nachbarländern direkt über die Webseite und die hauseigene App buchbar sein. Bereits jetzt funktioniert das für viele Verbindungen der ÖBB, SBB, TGV-Strecken in Frankreich sowie Eurostar-Fahrten. Die Grundlage dafür bildet der neue Datenstandard OSDM, der den Ticketkauf europaweit vereinfachen soll. "Weitere europäische Bahnen sind in Kürze verfügbar", teilte die Deutsche Bahn im Dezember mit.
Einreise nach Großbritannien und in die USA
Die elektronische Einreisegenehmigung ETA ist für deutsche Bürgerinnen und Bürger ohne Visum bei der Einreise in das Vereinigte Königreich bereits seit Anfang April 2025 Pflicht. Bislang wurde allerdings nur sporadisch kontrolliert. Das ändert sich ab dem 25. Februar 2026, denn dann soll dies strikter überprüft werden. Fluggesellschaften sollen etwa die Genehmigung schon vor dem Boarding checken. Ohne gültige ETA kommt man dann gar nicht erst ins Flugzeug - oder wird spätestens bei der Einreise abgewiesen. Die Genehmigung kann ganz einfach online beantragt werden und kostet umgerechnet etwas mehr als 18 Euro.
Wer in den USA Urlaub machen möchte, muss künftig womöglich vor der Einreise all seine Aktivitäten in den sozialen Medien aus den vergangenen fünf Jahren offenlegen. Ein entsprechender Vorschlag wurde von der US-Grenzschutzbehörde vorgebracht. Bisher war die Angabe von Social-Media-Konten im ESTA-Antrag freiwillig. Dieser wird benötigt, um ohne Visum für maximal 90 Tage in die Vereinigten Staaten zu reisen. Derartige Angaben waren bislang nur für ein Visum notwendig. Sollte die Regelung allerdings in Kraft treten, würden die Angaben auch bei Beantragung der ESTA-Reisegenehmigung verpflichtend werden.
Spanien: Warndreieck adé
Auch über Verkehrsregelungen und -vorschriften des Urlaubslandes sollten sich Reisende vorab informieren. Auf spanischen Straßen hat beispielsweise mittlerweile das Warndreieck ausgedient. Seit dem 1. Januar 2026 ist dort der Einsatz der sogenannten V16-Warnleuchte nach einem Unfall oder bei Pannen vorgeschrieben, wie der ADAC berichtet. Für Urlauberinnen und Urlauber, die mit dem eigenen Auto nach Spanien fahren, gilt die Regelung demnach aber nicht. Das Blinklicht ist nur für Wagen mit spanischer Zulassung vorgeschrieben. Bei Mietwagen sollte man jedoch darauf achten, dass eine V16-Leuchte an Bord ist.