Gewahrsam

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Darstellung der Justitia

Lautstark Geburtstag gefeiert: Polizei durfte Mann nicht in Gewahrsam nehmen

Die Polizei hat einem Gerichtsurteil zufolge einen Mann in Essen nach einer nächtlichen Ruhestörung nicht in Gewahrsam nehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die Maßnahme für rechtswidrig, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Mann hatte im August 2022 mit seiner Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung seinen Geburtstag gefeiert. Ab Mitternacht beschwerte sich eine Nachbarin mehrfach über laute Musik.