Bundessozialgericht

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Justitia

Neue Runde in Verfahren um Unfallrente für "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch

Der Streit um eine mögliche Unfallrente für den verunglückten "Wetten, dass..?"-Kandidaten Samuel Koch wird völlig neu aufgerollt. In einem am Mittwoch verkündeten Urteil verneinte zwar auch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel Ansprüche als Beschäftigter oder ehrenamtlich Tätiger des ZDF. Es könnten aber Ansprüche als "nicht versicherter Unternehmer" bestehen. (Az. B 2 U 12/23 R)
Kaffee

Bundessozialgericht: Kaffeeholen in Betrieb nur in Ausnahmefällen unfallversichert

Beim Holen eines Kaffees oder anderer Genussmittel sind Arbeitnehmer auch im Betrieb in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Anders als etwa beim Mittagessen ist auch der Weg dorthin eine "eigenwirtschaftliche Verrichtung", wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Ausnahmen gelten, wenn etwa ein rutschiger Boden im Sozialraum für den Unfall verantwortlich war oder der Kaffee erforderlich, um die für die Arbeit notwendige Konzentration beizubehalten. (Az. B 2 U 11/23 R)
Justitia

Bundessozialgericht prüft Unfallrente für "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch

Fast 15 Jahre nach dem Unfall des "Wetten, dass..?"-Kandidaten Samuel Koch will am Mittwoch (13.00 Uhr) das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel über seinen Antrag auf eine Unfallrente entscheiden. In der Livesendung vom 4. Dezember 2010 wettete der damals 23-jährige Kunstturner und Schauspielschüler, dass er mit sogenannten Sprungstiefeln im Salto über fünf auf ihn zukommende Autos mit zunehmender Größe springen könne. Dabei prallte er gegen das vierte, von seinem Vater gesteuerte Auto und fiel mit Wucht auf den Boden. Seitdem ist er querschnittsgelähmt. (Az. B 2 U 12/23 R)