Bundessozialgericht

Artikel zu: Bundessozialgericht

Darstellung der Justitia

Tödliches Unglück bei Pinkelpause in Wald gilt nicht als Arbeitsunfall

Wer vom Arbeitsweg in einen Waldweg abbiegt, um seine Notdurft zu verrichten, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Das Bundessozialgericht in Kassel wies nach Angaben vom Mittwoch die Revision eines Sohns ab, der nach dem tödlichen Unfall seines Vaters gegen die Berufsgenossenschaft auf Halbwaisenrente klagte. (Az. B 2 U 18/23 R)
Darstellung der Justitia

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).
Thermostat einer Heizung

Jobcenter darf Kasseler Einmalzahlung für Energie auf Bürgergeld anrechnen

Das sogenannte Einwohner-Energie-Geld von 75 Euro, das die Stadt Kassel im Jahr 2022 pro Kopf zahlte, kann auf das Bürgergeld angerechnet werden. Es gilt als einmalig zugeflossenes Einkommen, wie das Bundessozialgericht mit Sitz in der hessischen Stadt nach Angaben vom Freitag entschied. Bürgergeldempfänger bräuchten darum im Folgemonat weniger Hilfe. 
Grablicht mit Rose

Wunsch nach Doppelgrab für Ehepaar kann bei Sozialbestattung berücksichtigt werden

Im Rechtsstreit um die Kostenübernahme für die Bestattung ihres Ehemanns hat eine Frau aus Nordrhein-Westfalen vom Bundessozialgericht grundsätzlich Recht bekommen. Der Wunsch von Ehepaaren, nebeneinander bestattet zu werden, kann bei einer sogenannten Sozialbestattung berücksichtigt werden, wie das Gericht in Kassel nach Angaben vom Freitag entschied. Denn die Ehe sei über den Tod hinaus durch das Grundgesetz geschützt. (Az. B 8 SO 8/24 R)
Justitia

BSG: Trick zu Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung schon früher meist unzulässig

Ein beliebter Trick für Rentner zum Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist auch schon früher meist unzulässig. Denn ein bewusster Verzicht auf Teile der Rente vermittelte erst nach zwölf Monaten Anspruch auf Familienversicherung beim Ehepartner, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Seit Jahresbeginn ist dies auch im Sozialgesetzbuch ausdrücklich so geregelt. (Az.: B 6a/12 KR 14/24 R)