Urteil: Keine Beschränkung für Öffnungszeiten von Automatenshop in Niedersachsen
Sogenannte Automatenshops, in denen Lebensmittel weitgehend ohne Personal verkauft werden, dürfen in Niedersachsen auch an Sonn- und Feiertagen unbeschränkt geöffnet sein. Die Regeln des niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten sind bei Automatenshops nicht anwendbar, wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Dienstag mitteilte. Demnach war die Klage gegen eine Beschränkung der Öffnung auf maximal drei Stunden erfolgreich.