Andreas Voßkuhle
Der Präsident des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, kommt am 16.12.2014 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) in den Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts.

Andreas Voßkuhle

Er ist der oberste Wächter des Grundgesetzes. Als einziger Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat Andreas Voßkuhle Gesetze noch vor der Ratifizierung auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft. Proto...

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Initiatoren Steinbrück, Voßkuhle, Jäkel und de Maizière

Initiative "handlungsfähiger Staat" fordert in 35 Maßnahmen umfassende Reformen

Klare Zuständigkeiten, höhere Effizienz und mehr Bürgerbeteiligung: In 35 Forderungen hat eine Expertengruppe eine umfassende Modernisierung des Staates gefordert. Am Montag übergaben die Mitglieder der "Initiative für einen handlungsfähigen Staat" ihren Abschlussbericht an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Angemahnt werden Reformen etwa in den Bereichen Verwaltung, Sozialstaat, Migration, Wirtschaft und Sicherheit. Lob gab es dabei für den Koalitonsvertrag der neuen Bundesregierung.
Vorstellung des Zwischenberichts

Vertrauen, Digitalisierung, Sicherheit: Gremium rät zu umfassender Staatsreform

Mehr Vertrauen gegenüber den Bürgern, ein entschlossener Fokus auf die Digitalisierung und eine moderne Sicherheitsarchitektur: Mit diesen Kerninhalten sollte nach den Vorstellungen eines Expertengremiums unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten eine umfassende Reform für einen "handlungsfähigen Staat" begonnen werden. Die Initiative präsentierte am Mittwoch ihren Zwischenbericht und legte insgesamt 30 Handlungsempfehlungen vor. Dabei warnten die Mitglieder vor einem Schaden für die Demokratie, sollte der Staat nicht handlungsfähiger werden.

Er ist der oberste Wächter des Grundgesetzes. Als einziger Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat Andreas Voßkuhle Gesetze noch vor der Ratifizierung auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft. Protokollarisch ist Voßkuhle die Nummer fünf im Staate. Zu seiner Zeit als Innenminister hat Hans-Peter Friedrich Voßkuhle nahegelegt, dass er doch bitte in die Politik wechseln solle, wenn er denn Politik machen wolle. Dies wurde ihm im Februar 2012 auch offiziell angeboten, als Angela Merkel ihm eine Kandidatur zum Bundespräsidenten nahegelegte. Voßkuhle lehnte nach einem Tag Bedenkzeit mit der Begründung ab, dass er sich in seiner aktuellen Position sehr wohl fühle. Vor seiner Zeit am Bundesverfassungsgericht war Andreas Voßkuhle erst Professor und dann Rektor an der Universität Freiburg. Er ist Mitherausgeber verschiedener juristischer Fachzeitschriften.