Atomausstieg

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Atomkraftwerk Neckarwestheim im Jahr 2011

Nachhaftung für Atomausstieg: Beschwerde von Zweckverband scheitert in Karlsruhe

Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Regelung zur Haftung für den Atomausstieg ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht nahm nach Angaben vom Dienstag die Beschwerde eines sogenannten Zweckverbands, zu dem sich neun Landkreise in Baden-Württemberg zusammenschlossen, nicht zur Entscheidung an. Der Verband befürchtete, im Extremfall für die Kosten des Rückbaus bestimmter Atomkraftwerke aufkommen zu müssen. (Az. 2 BvR 490/18)
Scholz und Habeck im Kabinett

Scholz und Habeck müssen vor Untersuchungsausschuss zu Atomausstieg aussagen

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) stehen am Donnerstag dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Atomausstieg Rede und Antwort (ab 10.30 Uhr). Der Ausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild von den Entscheidungsprozessen in der Bundesregierung hinsichtlich der Abschaltung der letzten deutschen Atomkraftwerke zu verschaffen. Er war im Juli 2024 auf Betreiben der oppositionellen Union eingesetzt worden. Zunächst soll Habeck befragt werden, dann Scholz.