Schmerzensgeld

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Darstellung der Justitia

Gericht: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach verabredeter Prügelei

Bei Verletzungen im Zuge einer verabredeten Schlägerei besteht einem Gerichtsbeschluss zufolge kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) im rheinland-pfälzischen Zweibrücken hervor, das damit dem Urteil des Landgerichts Zweibrücken folgte, wie das OLG am Montag mitteilte.
Justitia

Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand

Wer sich aus Angst um sein Leben in unvermeidbarer Weise irrtümlich in einer Notwehrlage wähnt und dem mutmaßlichen Angreifer dabei eine Hand abschlägt, muss einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Koblenz wies nach Angaben vom Dienstag eine entsprechende Klage des Geschädigten ab. Dieser forderte Schmerzensgeld von einem Mann, der ihm mit einer Machete die linke Hand abschnitt, nachdem er ihn zuvor mit einer Schreckschusswaffe beschossen hatte.