Schmerzensgeld

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Fußgänger auf Kopfsteinpflaster

Urteil in Koblenz: Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf historischem Kopfsteinpflaster

Nach einem Sturz auf altem Kopfsteinpflaster bekommt eine Frau aus Rheinland-Pfalz kein Schmerzensgeld. Unebenheiten und kleine Lücken von zwei bis drei Zentimetern sind bei historischem Bodenbelag in einer Altstadt normal und gewünscht, wie das Landgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied. Die Frau war im Sommer 2021 auf einem Fußweg an einer Stadtmauer gelaufen und gestürzt. Dabei brach sie sich die Schulter.
Holzlager

Urteil: Land Hessen muss für Unfall nahe Holzlagerplatz nicht haften

Ereignet sich bei Winterwetter direkt neben einem vom Land Hessen betriebenen sogenannten Holznasslagerplatz ein Unfall, muss dieses kein Schmerzensgeld zahlen. Das Land habe keine Verkehrssicherungspflichten verletzt, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mit. Es wies die Forderung nach mindestens 450.000 Euro Schmerzensgeld ab. (Az.: 14 U 88/24)