Die Verurteilung eines heute 21-Jährigen wegen Vorbereitung eines Terroranschlags in Hamburg zum 20. Jahrestag der Attentate vom 11. September 2001 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Hanseatische Oberlandesgericht nach Angaben vom Freitag.