Samuel Koch

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Justitia

Neue Runde in Verfahren um Unfallrente für "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch

Der Streit um eine mögliche Unfallrente für den verunglückten "Wetten, dass..?"-Kandidaten Samuel Koch wird völlig neu aufgerollt. In einem am Mittwoch verkündeten Urteil verneinte zwar auch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel Ansprüche als Beschäftigter oder ehrenamtlich Tätiger des ZDF. Es könnten aber Ansprüche als "nicht versicherter Unternehmer" bestehen. (Az. B 2 U 12/23 R)
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Bundessozialgericht prüft Unfallrente für "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch

Fast 15 Jahre nach dem Unfall des "Wetten, dass..?"-Kandidaten Samuel Koch will am Mittwoch (13.00 Uhr) das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel über seinen Antrag auf eine Unfallrente entscheiden. In der Livesendung vom 4. Dezember 2010 wettete der damals 23-jährige Kunstturner und Schauspielschüler, dass er mit sogenannten Sprungstiefeln im Salto über fünf auf ihn zukommende Autos mit zunehmender Größe springen könne. Dabei prallte er gegen das vierte, von seinem Vater gesteuerte Auto und fiel mit Wucht auf den Boden. Seitdem ist er querschnittsgelähmt. (Az. B 2 U 12/23 R)