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Lechwerke AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Die Aktien von Iberdrola haben am Freitag nach einer positiven Studie kräftig zugelegt und den Versorger-Sektor mit nach oben gezogen. Sie haben jedoch auch Nachholbedarf im Vergleich zu anderen Versorger-Titeln.
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Der Bund der Steuerzahler listet neue Beispiele für seiner Meinung nach verschwende Fördergelder auf. Die selbsternannten Wächter der Staatskasse haben diverse Ministerien überprüft. Eine Auswahl.
Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gegen Preiserhöhungen des Gasanbieters RWE gefällt. Nun dürfen die meisten deutschen Gaskunden auf Rückzahlungen hoffen - wenn sie das richtige unternehmen.
Der Europäische Gerichtshof hat in Luxemburg Verbraucherschützern in einer Sammelklage gegen den Energiekonzern RWE Recht gegeben. Damit sollen sich gewisse Kunden, sogenannte Sonderkunden, nun besser gegen eine Anhebung des Preisniveaus wehren können.
Der Europäische Gerichtshof straft RWE ab: Künftig dürfen Gasversorger nicht mehr einseitige Preiserhöhungen auf Sonderkunden übertragen. Viele Kunden dürfen sich nun wohl auf Rückzahlungen freuen.
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Die RWE AG (bis 1990 Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG) mit Hauptsitz in Essen ist einer der größten Energieversorgungskonzerne Europas und der zweitgrößte Deutschlands.