Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht keine Hinweise auf einen Verdacht zur Beihilfe auf Steuerhinterziehung durch den heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerskandal um die Warburg-Bank. Die Behörde habe deshalb die Beschwerde eines Anwalts abgelehnt, sagte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens dem "Tagesspiegel" vom Dienstag. Zuvor hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft auf die Einleitung eines Strafverfahrens verzichtet. Dagegen war die Beschwerde eingelegt worden.