Google Street View hat das Ultimatum des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar erfüllt und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen zugesichert. Das sagt das Unternehmen. Der Datenschützer ist noch nicht ganz überzeugt.

Sorgen für Aufregung: die Autos, mit denen Google die Straßen fotografiert© Google/AP
Am Vormittag um 10 Uhr lief ein Ultimatum aus, das der frisch eingesetzte Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar dem Internetgiganten Google gestellt hatte. Streitpunkt war der Umgang mit den Fotos, die für Google Street View geschossen und gespeichert werden.
Bei Google Street View fahren Autos mit Kameras durch die Stadt, um jedes Haus und jede Straße zu erfassen und anschließend ins Internet zu stellen. In der Vergangenheit gab es in verschiedenen Orten im In- und Ausland Proteste und Beschlüsse von Gemeinderäten gegen die Foto-Aktion.
Mehr als drei Stunden nach Ablauf der Frist sagte ein Google-Sprecher gegenüber der Deutschen Presseagentur, man habe dem Hamburger Datenschutzbeauftragten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen zugesichert: "Wir haben pünktlich auf das Ultimatum regiert." Letzte Fragen würden nun in weiteren Gesprächen geklärt. Der Google-Sprecher betonte, ein Großteil von Caspars Forderungen - etwa die Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen - seien schon vor dem Ultimatum vereinbart gewesen. Auch die Widerspruchsmöglichkeiten seien längst gegeben.
Neu an dem Ultimatum Caspars war allerdings die Forderung, bereits in den "aufgenommenen Rohdaten", also den Bilddateien auf den Festplatten der schwarzen Google-Autos, alle Gesichter und Häuserfassaden bei vorliegendem Widerspruch des Besitzers unwiderbringlich unkenntlich zu machen. In diesem zentralen Streitpunkt hat Google jedoch keine Zugeständnisse gemacht. Hamburgs oberster Datenschützer sagte, in dem Schreiben von Google werde viel Begrüßenswertes zugesichert. "Leider gibt es noch keine Einigung zum Verbleib der Rohdaten." Es habe sich herausgestellt, dass bereits "gedrehtes Material" zu Google in die USA geschickt worden sei, um dort weiterverarbeitet zu werden. Eine datenschutzrechtliche Kontrolle sei damit nicht möglich, sagte Caspar: "Wir können nur hoffen, dass das so läuft, wie wir uns das vorstellen.
Doch damit nicht genug: Google lehne es bislang ab, die Rohdaten im Anschluss an die Bearbeitung zu vernichten. Laut Caspar begründet dies das Unternehmen damit, dass es nur über die Rohdaten eine Verbesserung etwa der Verpixelung entwickeln könne. Für Caspar sind dies bislang nicht nachvollziehbare Argumente.
Das spektakuläre Duell mit Google hat Datenschützer Johannes Caspar somit verloren. Allerdings dürfte er seinen Bekanntheitsgrad durch diese verbale Kraftprobe schlagartig erhöht haben.