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1. Dezember 2006, 16:00 Uhr

Die Kommentare der stern-Leser

Hunderte von Mails erreichten die Redaktion von stern.de zum Thema Sterbehilfe - viele eindringliche Schilderungen, Überlegungen und Kommentare. Hier finden Sie eine Auswahl der Zuschriften.

Für mich gibt es dazu ein eindeutiges ja zur Sterbehilfe. Da gehören für mich auch keine Religiösen bedenken hin. Da meiner Meinung nach Jesus ja auch ein Selbstmörder war, wenn man die Dreifaltigkeit dazu denkt dann war ja auch Gott und musste wissen wie sein Ende aussah und wenn man Jesus als Person nur sieht musste er auch wissen wo sein Weg enden wird. Also hat er sein Ende selbst bestimmt. Man kann sogar soweit gehen, zu sagen er war der erste Selbstmord Attentäter denn durch sein Wort (Religion) war er der Stein des Anstoßes der die gnadenlose Christenverfolgung möglich machte. Aber das würde zu weit führen. Viele Staaten nehmen sich das Recht zu bestimmen wann jemand Stirbt bzw. Getötet wird. Wir nehmen uns einfach das Recht zu sagen du musst Leben auch wenn du Schmerzen hast und es dir unmöglich ist jemals wieder an einem Normalen Menschenwürdigem Leben Teilzunehmen. Da sagen wir, vegetiere weiter, wie Christlich oder Ethisch soll das sein? Natürlich muss jeder einzelne Fall Überwacht und Geprüft werden und es Wäre dann auch nicht 100% sicher da muss man sich nichts vormachen. Aber sind es 99% nicht wert das Gesetz endlich durch zu bringen, gibt es nicht jeden Tag unschuldige Opfer? Das ist zwar Traurig aber deswegen müssen doch nicht die restlichen 99% ihrer Menschenwürde beraubt werden.
Jörg Bodry

Hallo, als ich bin für die Sterbehilfe. Wenn es mir einmal so gehen sollte das ich die Entscheidung hätte entweder halbtod auf den Tod zu warten oder in die Schweiz zu gehen würde ich die Schweiz wählen. Es sollte auch in Deutschland erlaubt werden. Wenn jemand sterben möchte dann findet er auch meistens ein Weg (falls er noch kann). Mal ehrlich was bringt es in einem Bett zu liegen und seine Umgebung nicht mehr wahrnehmen zu können? Ethisch? Habe ich gar kein Problem mit.
Feser Peter, Freiburg

Erst vor wenigen Wochen habe ich das erste Mal erlebt, wie jemand gestorben ist (ich bin 19 Jahre alt) Es war sehr schwierig, vorallem zu sehen, wie diese Person auf den Tod gewartet hat und wie sehr sie doch litt. Jede Berührung bereitete höllische Schmerzen. Ich hätte mir für sie gewünscht, dass sie weniger quallvoll gestorben wäre. Der Tod war nicht aufzuhalten, bei einer Leukämie im Endstadium, er hätte nur länger hinaus gezögert werden können. Ich bin froh, dass man sich entschieden hat, keine Bluttransfusionen zu geben. In bestimmten Situationen sollte Sterbehilfe meiner Meinung nach ermöglicht werden, aber nur bei einer unaufhaltsamen, tödlichen Krankheit. Jeder einzelne Fall müsste sorgfältig geprüft werden.
Nadine Göble, Senden/Westfalen

Ich schaue eure Sendung fast immer. Ich persönlich bin für aktive Sterbehilfe, wenn es anders nicht mehr geht. Und der das das entscheiden darf, ist die Familie, die sich um den Bedürftigen kümmert und natürlich der Arzt.
Eveline Schlaffer, Burgenland

Werter Herr Jauch/Stern TV-Team, Meiner Meinung nach, soll ein Mensch der unheilbar krank ist über seinen Tod selber entscheiden können (Patientenverfügung). Jeder hat das Recht in Würde zu sterben. Unsere Bundesregierung sollte darüber nachdenken, ob man das Gesetz zur Sterbehilfe nicht lockern sollte. Denn wie heißt es im Grundgesetz so schön "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Mit freundlichen Grüßen Helga Schreiber PS: Es wäre schön ein Autogramm von Herrn Jauch zu bekommen, denn ich bin ein großer Fan und sehe mir so weit wie möglich seine Sendungen an.
Helga Schreiber, Erding

So geht es los. Man schildet eindrücklich Schicksale, besetzt den Begriff Würde neu und schon denken viele, das wäre jetzt wirklich die menschengerechtere Lösung. War schon bei der Abtreibungsdiskussion so. Wäre die Palliativmedizin in Deutschland nicht im frühkindlichen Stadium, käme sowas erst gar nicht auf.
Pascal Obermeier, München

Ich bin dafür, dass jedermann Sterbehilfe in Anspruch nehmen kann, wenn er, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr leben will. Nach ausführlicher Beratung, in spezieler Beratungsstelle sollte man ihm den Schein aushändigen,der ihm ermöglicht seinem Leben auf würdige Art und Weise, ein Ende zu setzen. Und zwar unabhändig vom Alter, Nationalität, Religion. Die einzige Bedingung sollte Volljährigkeit sein.
Jan Owen, Grafing

Ich bin 22 Jahre alt und seit über 6 Jahren aktiv im Gesundheitsbereich tätig. Davon 5 Jahre im Rettungsdienst und 3 Jahre in verschiedenen Kliniken und Alten- bzw. Pflegeheimen. Die Arbeit mit Menschen, die dem Tod teilweise näher sind als dem Leben veränderte mich und meine Sichtweisen zu Leben und Sterben sehr. Obwohl ich ein sehr gläubiger Christ bin, bin ich der Meinung, dass Menschen die in diesem irdischen Leben keinen Sinn mehr sehen, selbst entscheiden dürfen ob sie aus diesem Leben scheiden dürfen oder nicht. Was ist ein Leben in einem Pflegebett, ernährt durch Magensonden, beatmet von Maschinen. Was hat solch ein Leben für einen Sinn? Den Sinn leiden zu müssen? Nein, das ist kein würdiges "Leben". Ja ich bin mit einer Veröffentlichung einverstanden.
Benjamin Dams, Teublitz

hallo. Sitze selber nach einem badeunfall seit 1996 im rollstuhl. seit dem sehe ich die welt mit anderen augen. ich genieße jede minute trotz rollstuhls auch wenn es manchmal zu kotzen ist. kann also garnicht so richtig verstehen warum man freiwillig sterben möchte. habe die besten eltern die man haben kann. sie helfen mir wo es nur geht. "Hoffnung bedeutet überzeugt zu sein niemals aufzugeben"
Thomas

Ich arbeite als examinierter Krankenpfleger auf einer psychiatrischen Station und habe dort oft mit suizidgefährdeten Personen zu tun. Während ich hierbei alles tue, um Suizide zu vermeiden und diesen Leuten zu helfen kann ich doch Menschen wie Herrn Guhl verstehen, die im Vollbesitz ihrer kognitiven Fähigkeiten über ihr Lebensende selbst bestimmen möchten und können.
Michael Wilke, Püttlingen

Ich ziehe meinen imaginären Hut vor den 12 Personen, die sich öffentlich zu ihrem Wunsch bekennen. Auch ich stimme der Sterbehilfe selbst auch vollkommen zu, die Rechte des Menschen sind unantastbar, so sollte auch das Recht zu Leben oder aber eben zum Sterben gegeben sein.
Monica M., Braunschweig

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KOMMENTARE (10 von 10)
 
Heinroth (04.12.2006, 10:28 Uhr)
Sterbehilfe
was wäre wenn, wenn eine Volksabstimmung zur Einführung der aktiven Sterbehilfe durchgeführt wird?
Nehmen wir an, daß sich 64% der Bevölkerung dafür aussprechen würden, ca. 20% dagegen und 16% enthielten sich der Stimme. Unsere Politiker, einschließlich der Kirchen würden 20% Gegenstimmen als Grundlage nehmen, um
unter fadenscheinigen Gründen dieses abzulehnen und würden generell die Mehrheit der Zustimmung ignorieren. So lange wie die Mehrheitsmeinung in unserem Lande ignoriert wird (wir sind ja nicht mündig um über uns selbst zu entscheiden - aber wählen sollen wir),so lange wird das Theme Sterbehilfe nur diskutiert, während unsere Nachbaländer schon längst eine Lösung gefunden haben.
JR-Europe.org (04.12.2006, 08:39 Uhr)
Bezugnehmend Barbara Stein
Hallo Frau Stein,
toll was Sie so machen und schreiben. Jetzt müssen Sie nur den den „umumkehrbaren Sterbeprozess definieren und für Deutsche in Deutschland stoppen können.
Mit besten Grüßen Jens Rabis
Autonomie (04.12.2006, 02:27 Uhr)
Selbst-bestimmt leben bis zur letzten Sekunde!
Was bei einer Patienten-Verfügung zu beachten ist
Maschinelle Beatmung, künstliche Ernährung durch eine Magen-Sonde, schwerst pflegebedürftig jahrelang dahin „vegetieren“?
Das ist für die meisten Menschen eine unerträgliche Vorstellung! Dem Wunsch nach Erlösung von all diesen Leiden stehen die meisten Ärzte oft noch ablehnend entgegen, da sie sich aufgrund ihres hippokratischen Eides verpflichtet fühlen, selbst einen nachweislich todkranken Menschen - um jeden Preis - „am Leben“ zu erhalten.
Was die meisten Menschen nicht wissen und viele Mediziner nicht wahrhaben wollen: trotz aktueller Diskussion zwischen Kirche, Justiz und Ärztekammer besteht längst eine rechtliche Grundlage dafür, die gewünschte medizinische Versorgung für den späteren „Ernstfall“ verbindlich zu regeln!
Das Drama um die langjährige Koma-Patientin Terri Schiavo aus den USA und die steigende Unfall-Statistik zeigt ganz deutlich, dass eine Patienten-Verfügung nicht nur für die „reifere“ Generation zunehmend erforderlich wird, um z.B. in ein „Betreutes Wohnen“ aufgenommen zu werden, sondern auch ganz wichtig ist für Menschen, die noch „mitten im (Berufs-) Leben“ stehen.
Entscheidend für eine gültige Patienten-Verfügung ist, dass die Ärzte zweifelsfrei erkennen können: dieser Mensch hat sich ernsthaft und gründlich mit der medizinischen Sachlage auseinandergesetzt, und diese Erkenntnis in einem Schriftstück zusammengefasst.
Doch die meisten fühlen sich mit Text-Bausteinen in den Broschüren der Verbraucher-Zentralen oder des Bundes-Justizministeriums überfordert.
Im „Eifer der Einsicht“ wird meistens übersehen, dass es sich bei der Vielzahl der mit „Patienten-Verfügung“ betitelten Vordrucke um MUSTER-Formulare handelt. Das Ankreuzverfahren ist nicht fälschungssicher. Diverse a) b) c) d) e) Formulierungen sind oft nicht genau genug, und dadurch für den Arzt „interpretierbar“, d.h. er wird in der Regel „seine“ Behandlung fortsetzen.
Was ist zu tun, um sich im Pflegefall wenigstens sinnlose Familien-Tragödien, unnötige Vermögens-Verluste und die Rückgabe des als Altersruhesitz gedachten Wohneigentums an das Sozialamt zu ersparen?
Eine wichtige Frage, die sich auch Häuslebauer bzw. kleine und mittelständische Unternehmen stellen sollten: das Projekt wird i.d.R. zwar „klassisch“ versichert, aber der als erhebliches Finanzierungs-Risiko allzu oft unterschätzte Pflegefall wird in der Beratung kaum erwähnt. Durch die monatliche Zusatz-Belastung sind die laufenden Raten-Kredite oft nicht mehr zu leisten, und der Zwangs-Verkauf der Traum-Immobilie bzw. eine Firmen-Insolvenz ist fast vorprogrammiert ...
Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich eine umfassende und generationen-übergreifende Beratung.
Dabei hilft ein Fragebogen, der einen detaillierten Einblick in die verschiedenen medizinischen Situationen (z.B. Koma, künstliche Ernährung, Schmerz-Therapie) vermittelt. Dadurch werden die persönliche Entscheidung über die gewünschten Maßnahmen auch für Laien sehr erleichtert. Aus diesen Antworten wird ein ausführlicher Text erstellt, der den individuellen Patienten-Willen beschreibt.
Für die Gültigkeit dieses Dokumentes sind außerdem ‚Gesundheits-Bevollmächtigte’ erforderlich: hier sollten mindestens zwei geeignete Vertrauens-Personen genannt werden, die den eigenen Patienten-Willen durchsetzen sollen, wenn man sich selbst nicht mehr (verständlich) äußern kann.
Was die meisten nicht wissen: auch Familienmitglieder müssen in einer schriftlichen Willenserklärung eindeutig als Bevollmächtige benannt werden. Nur so darf z.B. das Beenden sinnloser lebensverlängernder Maßnahmen durchgesetzt werden!
Bei Zuwiderhandlung durch Ärzte, Pflegedienst, Heimleitung etc. entsteht der Tatbestand der Körperverletzung, der zivil- bzw. strafrechtlich verfolgt werden kann.
Damit die Patienten-Verfügung auch bei einem Notfall am Wochenende vorgelegt werden kann, ist - aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten - ein Bank-Safe, die Hausarzt-Praxis oder Rechtsanwalts-Kanzlei nicht geeignet!
Grundsätzlich empfiehlt es sich, an alle Bevollmächtigen und Betroffene ein Exemplar der Patienten-Verfügung auszuhändigen - doch was ist, wenn die „Eingeweihten“ durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst nicht erreichbar sind?
Eine deutsche Hinterlegungsstelle stellt neben einer fälschungssicheren Hinweiskarte zusätzlich einen SOS-Anhänger zur Verfügung: so erfährt das Rettungs-Team nicht nur am Heimatort sondern bundesweit, dass eine Patienten-Verfügung existiert, und kann über die 24h-Hotline der Hinterlegungsstelle dafür sorgen, dass die benötigte Patienten-Verfügung in das entsprechende Krankenhaus gefaxt und die Angehörigen informiert werden.
In Kürze wird unter www.e-SOS-Depot.info zusätzlich ein elektronisches Notfall-Archiv eingerichtet, das - bei schwerer Krankheit oder Unfall im Ausland - auch den dortigen Ärzten und Behörden einen schnellen und internationalen Zugriff auf die Kontakt-Daten der Angehörigen ermöglichen soll.
Barbara Stein
Vorsorge-Fachberaterin
0178 - 140 26 10
PROJEKTE:
*Job-Börse 50+
* Bonner Vorsorge-Tag
* Bonner Friedhofsmobil
* Deutscher Vorsorgetag e.V.
* Tag der Patienten-Verfügung
* elektronisches Notfall-Archiv
* Stiftung für Soziale Synergien
* Bundesweite Vorträge und Workshops
* Mallorca-Seminare "Patienten-Verfügung unter Palmen"
* Vorträge für Blinde / für Gehörlose mit Gebärden-DolmetscherIn
* Berufsunfähiges Pflege-Personal als freie Mitarbeiter/innen in jedem Bundesland
Patienten~Verfügung & Co
Generationen-übergreifende Ernstfall-Planung
> alle wichtigen Vollmachten
> Erstellung Ihrer Patienten-Verfügung
> Krisen-Coaching für Betroffene und Bevollmächtigte
> finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall
> Barrierefrei wohnen: Planung - Umbau - Fördergelder
> Sonder-Konditionen für Heimplatz / Betreutes Wohnen u.v.m.
> umfassende Ruhestands-Planung
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Kostenlose Weiterempfehlung an Fachleute in Ihrer Region
JR-Europe.org (03.12.2006, 16:25 Uhr)
Bezugnehmend auf Manfred Vorfelder (Forum Patienteninteressen)
Hallo Herr Vorfelder,
Sie bringen mich da auf eine Idee. Man sollte vielleicht Step 1 „Vollautomatischer und fehlerfreier Suizid!“ ergänzen, was ich hiermit tue.
„Option vollautomatischer und fehlerfreier Suizid für Patienten welche sich im Krankenhaus und im Sterbeprozess befinden und noch bei klarem Bewusstsein sind“. Wenn der Patient sich im Krankenhaus gegen(!) eine weitere Sterbebegleitung in Form von Palliativmedizin entscheidet, sollte ihm – nach dessen Nachfrage - irgendjemand Adressen für den humanen Suizid (außerhalb des Krankenhauses) in Deutschland geben können.
Also wenn ich Suizidbegleiter wäre, könnte ich das nie ohne Rücksprache mit den Hausarzt bzw. Krankenhaus tun. Somit wäre es dann für mich kein Problem gute Ratschläge „Außenstehender“ zu ignorieren. Der Patient weiss er wird sterben, er will keine Palleativmedizin und „guten Ratschläge“ von außen mehr und basta … ich nehme an, solche Patienten gibt es.
Daher konkretisieren wir Step 1. noch weiter:
Option vollautomatischer und fehlerfreier Suizid für Patienten welche sich im Krankenhaus und im Sterbeprozess befinden und noch bei klarem Bewusstsein sind. Der Patient hat sich trotz mindestens 2-maligen Nachfragens klar gegen Palliativmedizin
entschieden und er will den Zeitpunkt seines Todes per Suizid selbst bestimmen.
Gibt es solche willensstarken Patienten im Sterbeprozess?
Wenn ja, sind das die rechtlich/organisatorisch einfachsten, aber auch derzeit bevormundesten Patienten. Den sollte durch gesetzliche Regelungen zuerst(!) geholfen werden.
Diejenigen Patienten, die sich immer wieder gern überreden lassen und somit riskieren in den >>>>>>>>>>> Zustand des nicht klaren Bewusstseins (Schmerzmittel, Vergiftung, Unterernährung) zu „wandern“, werden hoffentlich eine Patientenverfügung gemacht haben, die unweigerlich – per Nahrungsentzugshinweis – sowieso zum Tod führt …
Diejenigen die keine PV haben, sollte man einfach mal außen vor lassen, damit es für diejenigen zu Regelungen kommt, die es geregelt haben wollen(!!). Bei solch einem komplexen Thema, kann man nur Stepp by Stepp Regelungen schaffen. Es geht ja schon damit weiter, wer darf Suiziddienstleistungen anbieten und wie usw. usw.
Und nur so verhindert man, dass „Behindertenverbände“ und andere Interessgruppen aufschreien. Es geht hier einzig und allein, um … siehe oben.
Dass die Suizidoption hier offen diskutiert werden kann, finde ich schon mal einen Fortschritt. Das Problem? Es gibt keine Definition für den „unumkehrbaren Sterbeprozess“! Also wartet noch viel rationale und konzentrierte Arbeit auf die Sterbewilligen und Unsterblichkeitswilligen.
Mit besten Grüßen
Jens Rabis
P.S: Leider muß ich die enttäuschen, die hoffen, dass ich „Suizid-eingefrorene-Menschen-im-unumkehrbaren-Sterbeprozess“ (ich bin da meine eigenen Klientel) als wirklich tot anerkennen werde. Damit will ich nur darauf hinweisen, zu was für Überlegungen es noch führen kann, wenn Stepp 1 so angenommen wird. Diese visionären Menschen dürften – meiner Meinung nach – keinen Totenschein bekommen. Der chemische Prozess des Sterbens wurde – per Energieentzug – gestoppt :-)
“Ich spiele mit offenen Karten!“
Valenta (03.12.2006, 13:36 Uhr)
Palliativmediziner rmüssen Grenzen kennenlernen
Ich war bisher uneingeschränkt für den Ausbau von Palliativmedizin und Hospiz. Jetzt muss ich bei den Leserbriefen im Stern Nr. 49 etwas lesen, was mich aufhorchen lässt. Da knallt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, ein Prof. Müller-Busch, Angehörigen und Pflegenden den ungeheuren Pauschalvorwurf an den Kopf: „Eine Selbsttötung verweist immer auf Defizite der Menschen miteinander“. Hingegen würde die Palliativmedizin „menschliche Begleitung“ anbieten. Zwei Dinge dazu:
1.) Bitte für jeden Suizidwilligen zunächst einen Palliativmediziner bereitstellen (auch weil jeder, der mit Leiden anderer umgeht, erst einmal seine eigenen Grenzen kennen lernen muss)
2.) Bei allen Finanzierungsgrundlagen zukünftig auch die Kehrseite der Palliativmedizin, ihren Alleinvertretungs- und Allmachtsanspruch, kritisch in Betracht ziehen
Manfred Vorfelder (Forum Patienteninteressen)
JR-Europe.org (03.12.2006, 11:45 Uhr)
Suizidmaschine, Designwettbewerb und was zahlt davon die KK?
Suizidmaschine, Designwettbewerb und was zahlt davon die KK?
Um zu verhindern, dass mein Beitrag im Internet „versumpft“. D.h. die Idee wurde bestimmt schon X-mal geäußert, aber nicht umgesetzt, wäre es nett, wenn jemand mal schreiben würde, ob es mittelfristig Bedarf an solch einer Suizid-Option gibt?
Ich weiss zwar nicht, ob ich der geeignete Mann dafür bin, denn ich konnte nie Handyverträge profitabel verkaufen, weil ich den Kunden immer den billigsten Tarif (wenig Provision für mich) anbot. Ich würde somit „Patienten“ eher den Suizid ausreden wollen, als ihn Suizidzubegleiten.
Spontan fallen mir da Erschießungskommandos ein, man teilt sich die „Verantwortung“, um
nicht seelisch bzw. psychologisch kaputt zu gehen. Manche werden denken, ich reisse Witze, aber dem ist nicht so. Ich bin mir bewusst, dass wer den Menschen die „Unsterblichkeit“ bringen will, muss gleichzeitig (!!!) die Option bieten, dass diese human ihr Leben beenden können, wenn sie es satt haben.
Also egal ob Sterbewillige oder Unsterblichkeitswillige, beide brauchen die Suizidoption.
Wenn sie das Leben nur noch als Last ansehen oder nicht mehr lebenswert, „ziehen sie nur die anderen mit runter“, bleiben in schlechter Erinnerung, man gönnte ihnen den Tod (Kultur des Todes) bzw. diese werden inhuman isoliert.
Es wäre nett, wenn die Moderatoren mir hier die Chance lassen würden, meine Gedanken los zu werden, selbst auf die Gefahr hin, dass ich „Alleinunterhalter“ werde. Kein Problem, irgendwann wird es einmal jemand lesen, der es selbst umsetzt oder sich bereit erklärt es zu unterstützen.
Im Prinzip bräuchte erst einmal ein/e KünstlerIn oder DesignerIn, sich eine „Todesspritzenanlage“
aus Amerika besorgen und die in einem heimeligen Sterbe-Raum angenehm umzudesignen.
Selbst ein Designerwettbewerb wäre möglich, gesponsert von Interessenten.
Überschrift: „Wirklich humanes Sterben!“
… denn wo ist der Unterschied, ob man an einer körperlichen Vergiftung, wegen „aussetzender Organe“ stirbt oder einer technischen Lösung, wo man niemanden mehr belastet und sein Sterben „auf Termin(!!!)“ organisieren kann. Anfangs werden es Minderheiten wollen, aber der Keim des Umdenkens wird irgendwann Mehrheiten ergreifen.
Doch – wie schon gesagt – außerhalb des Krankenhauses. Ob auch außerhalb es Krankenkasseangebotes wäre eine andere Frage, denn eigentlich sollen die ja das Heilen fördern.
Das (den Suizid/Freitod) könnte man staatlich und/oder privat organisieren, allerdings sollten „zum Schutz des Suizidpatienten und der Technikanbieter“ staatlich verplombte Videokameras mitlaufen.
Gruß Jens Rabis
(Unsterblichkeitswilliger, Transhumanist und Freidenker, wenn jemand Schubladen braucht)
JR-Europe.org (02.12.2006, 15:50 Uhr)
Suizid und Beihilfe zum Suizid ist straffrei
Suizid und Beihilfe zum Suizid ist straffrei (wenn ich mich nicht irre).
Dass Ärzte eher weniger Lust dazu haben, dabei zu helfen ist verständlich. Wenn man auch noch technologisch informiert und aufgeschlossen ist, was in naher Zukunft alles möglich ist, hat man zumindest ein "schlechtes Gewissen".
Sterbewillige brauchen vor allem humane Optionen für einen "vollautomatischen und fehlerfreien Suizid", welchen nur sie selbst starten können.
Und das nachdem(!) sie das Krankenhaus verlassen haben (schon im Interesse derer, die „kämpfende Ärzte und Wissenschaftler wollen - wie ich sie möchte! - bis hin zum Einfrieren … najut anderes Thema.
Der langsamere Weg wäre einfach die Nahrung zu verweigern, das tut im Endstadien nicht weh, man wird "nur" schwächer.
Das wäre Stepp 1.: Vollautomatischer und fehlerfreier Suizid!
Dann erst sollte man sich – meiner Meinung nach - Gedanken machen, über Stepp 2.: "Was ist mit denen, welche nicht mehr "klar genug im Kopf sind". Ich rechne damit, dass von denen (Stepp 2.-ern) vielleicht gar nicht mehr so viele übrig sein werden, wenn Stepp 1. wirklich human und in netter Atmosphäre möglich ist.
Mit besten Grüßen
Jens Rabis (Rheinfelden-Baden)
P.S: Bei allen wo zuerst die Lunge aufhört zu atmen, die schlafen nicht ruhig ein … die haben nur keine Puste mehr zu schreien. Also wer Stepp 1 weiter verhindert, hat noch keinen wirklich sterben sehen oder die Patient hatte viel Glück … pah ruhig einschlafen!? Werden alle opduziert bzw. der Sterbeprozess per Hirnscan verfolgt? Da dürften sich teilweise echte Tragödien abspielen, wenn man den Verlauf des Sterbeprozesses rekapituliert.
Susan-Hamburg (02.12.2006, 14:44 Uhr)
Sterbehilfe und Recht auf Selbstbestimmung
Ich möchte an dieser Stelle nicht fragen, ob gerade auch rückblickend auf die Geschichte „christlich“ gleichbedeutend mit „menschlich“ ist. Daher schließe ich eine Diskussion unter christlichen Aspekten für mich aus, obwohl ich eine solche Erziehung genossen habe. Denke ich über die Thematik Sterbehilfe nach, geschieht dies ausschließlich auf Grundlage menschlicher Aspekte. Ab wann wird unsere hoch gelobte Menschlichkeit unmenschlich und unzumutbar und dies nicht nur für Sterbende selbst, sondern auch für alle anderen Beteiligten? Ich wünsche in der Tat niemandem diese Erfahrung, aber vielleicht muss man selbst genau diese Erfahrung der Unmenschlichkeit des Teilhabens und Sterbens und tiefer Machtlosigkeit und Verzweiflung gemacht haben, um die Fratze unterlassener Sterbehilfe deutlich vor sich sehen zu können… Es tut mir leid das sagen zu müssen, aber wer Sterbehilfe als unchristlich/unmenschlich empfindet oder sie gar auf das Niveau der NS-Euthanasie zieht, tut mir wirklich leid.
Valenta (02.12.2006, 12:49 Uhr)
Verzerrtes christliches Menschenbild
Es ist für das Verständis der Debatte unverzichtbar, das christliche Menschenbild des rigorosen Sterbehilfegegners Robert Spaemanns im Stern-Interview genauer in den Blick zu nehmen. Hinter vermeintlich philosophischem Tiefgang blitzt es bei Spaemann in fratzenhafter Verzerrung immer wieder auf - angereichert durch ein zu Vernichtungs- und Horrorphantasien gesteigertes Ressentiments gegen eine demokratische Gesellschaftsordnung, die ohne göttliches Sittengesetz auskommt.
Da sollen seiner Auffassung nach aus – profitorientiertem - Fremdinteresse in unseren Transplantationszentren Hilflose an Apparate angeschlossen werden, um ganz legal an ihre Organe zu gelangen (das deutsche Organspendegesetz macht´s möglich). Da sollen die Niederländer in Dunkelzonen gegen den Willen des Betroffenen drauf los euthanasieren, wenn schnell mal dessen Krankenhausbett gebraucht wird (das dortige Gesetz zur freiwilligen Euthanasie führt angeblich zu so was). Da sollen unsere Familien nur solange zur Pflege eines alten und schwerkranken Angehörigen bereit sein, als die Sterbehilfe hierzulande verboten bleibt.
Das alles ist, davon zeigt sich Spaemann im Stern-Interview überzeugt, nicht etwas nur eine „vage Sorge“, sondern geschähe mit „ziemlicher Sicherheit“. Das sei zwar hart, aber eben „die Realität“ - die Menschen seien „nun einmal so“.
Leider lässt der Interviewpartner Bartholomäus Grill solches Gedankengut unkommentiert durchgehen. Aus aufklärerischer Perspektive hätte hier bereits kritisch nachgehakt werden müssen.
Solange bei uns (noch?) Konsens darüber besteht, dass jeder Patient das Recht hat, eine Behandlungsmaßnahme auch freiverantwortlich ablehnen zu können: Wie erklärt sich innerhalb der Spaemann´schen Zwangsläufigkeitslogik, dass nicht heute schon aus diesem Recht eine subjektive Verpflichtung geworden ist? Wie schaffen es Menschen, dem familiären und gesellschaftlichen (Erwartung-)Druck standzuhalten und überhaupt noch Arztbesuche und Medikamente in Anspruch zu nehmen – statt vorauseilend anderen die Last zu ersparen, damit möglicherweise zu einem medizinisch chronifizierten Pflegefall zu werden?
Dem Himmel, dem säkularisierten Staat und dem Engagement humanistischer Verbände sei Dank: dass wir nicht mehr solchen - im Herzen gnadenlos finsteren – Glaubensvertretern im Büßerhemd gegenüber zu treten haben, zu ihrem Wohlgefallen auch noch freiwillig „eine Strafe akzeptieren“ sollen. Wofür ins Gefängnis gehen? Dafür, dass wir (selbst-)verantwortlich und solidarisch eine praktische Ethik, eigene Wege humaner Sterbebegleitung und –hilfe entwickeln?
Gita Neumann, Referentin Lebenshilfe im Humanistischer Verband Berlin
attiscarlchen (02.12.2006, 11:50 Uhr)
Sterbehilfe - Stern TV -
Ich verstehe die Diskussion über Sterbehilfe überhaupt nicht. Es müsste doch selbstverständlich sein, dass ein todkranker Mensch ohne Heilungsaussichten das Recht zur Selbstbestimmung hat. Hier werden Menschen gezwungen trotz imenser Schmerzen am Leben zu bleiben und dort werden junge Menschen in den Krieg geschickt und gezwungen sich erschießen zu lassen. Oh heilige Moral!!!
 
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