Tierschutz

Artikel zu: Tierschutz

Puten

Bundesverwaltungsgericht fordert besseren Tierschutz in der Putenhaltung

Behörden können von Putenmastbetrieben besseren Tierschutz einfordern - auch wenn es dazu keine direkte Verordnung gibt. Puten müssen artgerecht gehalten werden, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstagnachmittag entschied. Es ging um einen Betrieb in Baden-Württemberg. Das Urteil ist aber ein Fingerzeig für die ganze Branche. (Az. 3 C 2.25)