Bundesregierung verabschiedet "Recht auf Reparatur" für Verbraucher
Bei Geräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken und Smartphones sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ein "Recht auf Reparatur" haben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, nach dem Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte "mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren", wie das Bundesverbraucherschutzministerium mitteilte. "Das stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher - und führt zu mehr Nachhaltigkeit", erklärte Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD).