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Bundesverfassungsgericht

Beschwerde zu US-Drohnenangriffen via Ramstein scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Deutschland muss nichts gegen US-Drohnenangriffe im Jemen tun, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag in Karlsruhe eine Beschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück. Sie hatten erreichen wollen, dass Deutschland gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt. (Az. 2 BvR 508/21)
US-Flagge in Ramstein

Karlsruhe urteilt über deutsche Verantwortung bei US-Drohnenangriffen via Ramstein

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilt am Dienstag (10.00 Uhr) über eine mögliche Mitverantwortung Deutschlands für bestimmte US-Drohneneinsätze, für die der in Rheinland-Pfalz gelegene Stützpunkt Ramstein zur Datenweiterleitung genutzt wird. An das Gericht wandten sich zwei Männer aus dem Jemen, die nach ihren Angaben einen Drohnenangriff mit mehreren Toten in ihrem Heimatort miterlebt hatten. (Az. 2 BvR 508/21)
Schild in Ramstein

Karlsruhe urteilt Mitte Juli über US-Drohneneinsätze unter Nutzung von Ramstein

In einem Monat fällt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu einer möglichen Mitverantwortung Deutschlands für US-Drohneneinsätze, für die der Luftwaffenstützpunkt Ramstein genutzt wird. Am Donnerstag legte Karlsruhe den Termin für die Urteilsverkündung auf den 15. Juli fest. Zwei Männer aus dem Jemen hatten sich an das Gericht gewandt. (Az. 2 BvR 508/21)
Zwischenstopp mit Bierhumpen

Zwischenstopp mit Bierhumpen

US-Vizepräsident JD Vance prostet auf dem US-Luftwaffenstützpunkt im rheinland-pfälzischen Ramstein Soldaten mit einem Bierhumpen zu. Der Politiker legte auf dem Weg von Indien zurück nach Washington einen Zwischenstopp in Deutschland ein.