Staatsanleihe

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Justitia-Figur mit Waage

Finanzgericht: Verluste aus russischen Staatsanleihen steuerlich nicht anerkannt

Durch Sanktionen verursachte Verluste aus russischen Staatsanleihen und Aktien können in Deutschland bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Das entschied das sächsische Finanzgericht in Leipzig nach einer Mitteilung vom Montag im Fall mehrerer Kläger. Diese legten gegen das Urteil bereits Revision zum Bundesfinanzhof ein. (Az. 2 K 602/25)
Bundesfinanzminiserium

Haushalt Haushaltskrise: Rechnet Deutschland sich arm?

In Zeiten niedriger Zinsen hat der Bund an Staatsanleihen gut verdient. Doch jetzt kehrt sich die Lage um und es zeigt sich: Eine Buchungsregel stellt den Haushalt stark verzerrt dar.