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Waagschalen der Justitia

Urteil: Private Krankenversicherung muss Speziallinsen bei Grauem Star bezahlen

Eine private Krankenversicherung muss einem Urteil aus Hessen zufolge die Kosten für die Implantation von sogenannten trifokalen Linsen bei einem Grauen Star bezahlen. Die fragliche Operation war medizinisch notwendig, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Dass sich die Patientin für Speziallinsen entschied statt für Standardlinsen, war demnach ebenfalls medizinisch notwendig. (Az.: 7 U 40/21)