Rundfunkbeitrag

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Kameras in Fernsehstudio

Streit um Programmvielfalt: Gericht sieht hohe Hürden für Klagen gegen Rundfunkbeitrag

Das Bundesverwaltungsgericht sieht hohe Hürden für erfolgreiche Klagen gegen den Rundfunkbeitrag unter Verweis auf angeblich einseitige Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Sender. Der Rundfunkbeitrag stehe erst dann nicht mehr im Einklang mit deutschem Verfassungsrecht, wenn das "Gesamtprogrammangebot" die Anforderungen an die "meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt", erklärte das Gericht in Leipzig am Mittwoch. In welchem Ausmaß dies gelinge, sei außerdem "schwierig festzustellen". Es handle sich stets nur um einen "Zielwert". (Az. BVerwG 6 C 5.24)
Darstellung der Justitia

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Klage zu Rundfunkbeitrag

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Mittwoch (14.00 Uhr) ein Urteil zum Rundfunkbeitrag. Geklagt hat eine Frau aus Bayern, die das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender nicht ausgewogen findet und darum nicht zahlen will. Es geht um die Frage, ob Gerichte das Programm bei solchen Klagen prüfen müssen. Nicht entschieden wird, ob der Rundfunkbeitrag an sich erhoben werden darf oder ob die Sender tatsächlich zu einseitig berichten. (Az. 6 C 5.24)