Vorratsdatenspeicherung

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Netzwerkkabel

Bundesregierung nimmt neuen Anlauf bei umstrittener IP-Adressenspeicherung

Verbreitung von Kinderpornografie, Cyberbetrug oder Hackerangriffe auf Unternehmen: Im Internet haben es Straftäter oft leicht, ihre Spuren zu verwischen. Das Bundeskabinett beschloss deshalb am Mittwoch einen neuen Anlauf für die seit Jahrzehnten umstrittene Speicherung für IP-Adressen. Die Bundesregierung will damit Internet-Anbieter verpflichten, Geräteadressen ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern. 
Ministerin Hubig

Justizministerin Hubig will Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zügig vorlegen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will zügig eine gesetzliche Regelung für den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung schaffen. "Wir sind mit dem Gesetzentwurf in meinem Haus schon weit fortgeschritten", sagte Hubig dem "Handelsblatt" vom Donnerstag. Vorgesehen sei, Telekommunikationsanbieter künftig dazu zu verpflichten, IP-Adressen und Portnummern für mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern.