Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland können nach Plänen der Bundesregierung künftig einfacher und schneller ihre Rechte gegenüber Unternehmen geltend machen und entschädigt werden. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf für Verbandsklagen, der auf der bestehenden Musterfeststellungsklage aufbaut. Zentraler Unterschied ist, dass geschädigte Verbraucher direkt nach einer erfolgreichen Klage entschädigt werden können.