Mehrjährige Haftstrafe
Viereinhalb Jahre Haft nach Sprengung eines Geldautomaten

Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Foto: Helena Dolderer/dpa
Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Foto
© Helena Dolderer/dpa
Mit einem gestohlenen Auto und einem Gasgemisch versuchte ein Mann, in Klütz einen Geldautomaten zu sprengen. Nun soll er mehrere Jahre in Haft. Und zeigt sich unbeeindruckt.

Es war ein Indizienprozess mit rund ein Dutzend geladener Zeugen: Nach der Sprengung eines Geldautomaten in Klütz in Nordwestmecklenburg ist ein 55-Jähriger zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Schwerin sprach ihn wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und versuchten Diebstahls in besonders schwerem Fall schuldig. Der Mann bleibt vorerst in Untersuchungshaft.

Das Gericht folgte damit im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte reagierte auf das Urteil mit Kopfschütteln und lachte mehrfach kurz auf. Er hatte die Tat vor Gericht bis zuletzt bestritten. Der Mann ist laut Staatsanwaltschaft mehrfach einschlägig vorbestraft. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, der Angeklagte will laut Verteidigung Revision einlegen.

Notizzettel mit Fluchtroute im Auto

Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der 55-Jährige im Oktober 2024 nachts mit einem gestohlenen Auto an einen Geldautomaten vor einen Getränkemarkt in Klütz gefahren war und dort ein explosives Sauerstoff-Acetylen-Gasgemisch in den Automaten geleitet hatte. Als der Tresor durch die Sprengung nicht geknackt wurde, sei der Mann ohne Beute geflohen. Es entstand ein Sachschaden von rund 12.000 Euro.

Laut Staatsanwaltschaft wurden in dem Auto neben Gas- und Sauerstoffflaschen auch rund drei Meter lange Schläuche, Bremsenreiniger und Gehörschutz gefunden. "Das ist die Ausrüstung eines Automatensprengers", sagte der Staatsanwalt. Zudem seien Notizzettel mit der Fluchtroute und eine Bildschirmaufnahme auf dem Laptop des Mannes gefunden worden, die den Geldautomaten am späteren Tatort zeige. In einem Überwachungsvideo sei das Auto zu erkennen gewesen, auch Schuhabdrücke gab es demnach. Die Indizien seien erdrückend.

Die Verteidigung hatte auf unschuldig plädiert und einen Freispruch gefordert. Der Angeklagte habe das Auto zwar genutzt, aber nicht alleine. Namen könne er nicht nennen. Es bestünden nach wie vor Zweifel, daher sei eine bedenkenlose Verurteilung unmöglich.

Richter: "kaltschnäuzig und gefährlich"

Der Vorsitzende Richter Jan Balbach sprach in seiner Urteilsbegründung von einem "Indizienring". "Alles passt zusammen", sagte er. Der Angeklagte sei bei der Tat "hochriskant, kaltschnäuzig und gefährlich" vorgegangen und habe eine hohe kriminelle Energie. Vor Gericht sei er kalt aufgetreten und habe sich nach Prozessauftakt den Kopf blutig rasiert, um nicht von den Zeuginnen und Zeugen erkannt zu werden. Bei einer erneuten Verurteilung drohe ihm eine Sicherheitsverwahrung, sagte Balbach. "Dieses Urteil ist der letzte Warnschuss."

Ursprünglich war die Urteilsverkündung bereits am Dienstag geplant gewesen, dann aber um einen Tag verschoben worden. Der Angeklagte musste der Kammer zufolge wegen unstillbaren Nasenblutens zum Arzt. 

Schon bei Prozessbeginn im Januar hatte der Mann über gesundheitliche Probleme geklagt. Seine Verteidigung hatte daraufhin die Aussetzung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit ihres Mandanten beantragt. Nach der medizinischen Untersuchung durch einen Amtsarzt wurde der Mann jedoch für verhandlungsfähig befunden, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte.

Immer wieder werden Geldautomaten gesprengt

In diesem Jahr wurden nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) bereits zwei Geldautomaten im Februar in Rostock gesprengt. Zwei Tatverdächtige seien daraufhin festgenommen worden. Für 2025 seien insgesamt zwei Sprengungen bekannt. 2024 waren es demnach vier und im Jahr davor zwölf gesprengte Geldautomaten gewesen.

dpa