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Bundesrat in Berlin

Gesetzentwurf zu Strafverschärfung bei K.O.-Tropfen im Bundesrat vorgelegt

Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zu härteren Strafen für das Verabreichen von K.O.-Tropfen vorgestellt. Der am Freitag vorgelegte Entwurf sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren für den Einsatz der Tropfen bei Sexual- und Raubstraftaten vor. Abgestimmt werden soll über den Gesetzesantrag aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, er wurde den Ausschüssen der Länderkammer zur Beratung zugewiesen.