Einem juristischen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge müssen die Niederlande dem Fernsehsender RTL keine Auskünfte aus dem europäischen Unfallmeldesystem Eccairs vor dem MH17-Absturz geben. Die Informationen seien vertraulich, erklärte Generalanwalt Anthony Michael Collins in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Beim Abschuss des in Amsterdam gestarteten Malaysia-Airlines-Flugs MH17 am 17. Juli 2014 über dem Osten der Ukraine waren alle 298 Insassen ums Leben gekommen. (Az. C-451/22)