Buchenwald

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Darstellung der Justitia

Urteil: Erzwungene Umsiedlung bei Bodenreform gilt nicht als Zersetzungsmaßnahme

Die Vertreibung von Haus und Hof im Rahmen der sogenannten Bodenreform nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone gilt rechtlich nicht als Zersetzungsmaßnahme. Ein betroffener Kläger bekommt keine 1500 Euro als Rehabilitierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Es gab damit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Recht. (Az. 8 C 7.25)
Nie wieder

Nie wieder

Am 81. Jahrestag der Befreiung des ehemaligen NS-Konzentrationslagers Buchenwald legen Teilnehmer im Rahmen einer Gedenkfeier Blumen auf einem Gedenkstein nieder.