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Bundesgerichtshof

Artikel zu Spionageverdacht: Marokko kann nicht gegen deutsche Medien vorgehen

Ausländische Staaten können von deutschen Medien nicht verlangen, bestimmte Artikel nicht zu schreiben oder zu veröffentlichen. Klagen Marokkos gegen deutsche Zeitungen scheiterten am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Marokko sah durch die Texte seine Staatsehre verletzt. Ein Staat habe aber "weder eine persönliche Ehre, noch ist er Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Artikel zu Spionageverdacht: BGH urteilt über Klage Marokkos gegen Medien

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Dienstag (12.00 Uhr) über eine Klage Marokkos gegen deutsche Medien. Marokko will, dass die "Süddeutsche Zeitung" und "Zeit Online" nicht mehr über den Verdacht schreiben, dass der marokkanische Geheimdienst mithilfe der Spionagesoftware "Pegasus" ausländische Politiker ausgespäht habe. Der BGH entscheidet, ob ein ausländischer Staat überhaupt gegen deutsche Medien solche Ansprüche geltend machen kann. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)
Justitia

Attacke auf Rüstungsfirma in Ulm: Anklage gegen fünf Tatverdächtige

Vier Monate nach einem Angriff auf ein Rüstungsunternehmen in Ulm hat die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart fünf Tatverdächtige angeklagt. Die drei Frauen und zwei Männer sollen zahlreiche elektronische Geräte zerstört haben, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Es handelt sich mutmaßlich um propalästinensische Aktivisten; sie sollen den Angaben zufolge zur Gruppe Palestine Action gehören.
Bundesgerichtshof

Artikel zu Spionageverdacht: BGH verhandelt über Klage Marokkos gegen Medien

Eine Klage Marokkos gegen deutsche Medien hat am Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Marokko will erreichen, dass die "Süddeutsche Zeitung" und "Zeit Online" nicht mehr über den Verdacht schreiben, dass der marokkanische Geheimdienst mithilfe der Spionagesoftware Pegasus ausländische Politiker ausgespäht habe. Der BGH entscheidet, ob ein ausländischer Staat überhaupt gegen deutsche Medien solche Ansprüche geltend machen kann. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)