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Verbraucherschutzzentrale verklagt drei Airlines wegen Handgepäck-Gebühren

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Klage gegen drei Fluggesellschaften wegen des Vorwurfs unzulässiger Handgepäck-Gebühren erhoben. Eine Reihe von Fluggesellschaften locke "mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen", sagte vzbv-Vorstandsmitglied Ramona Pop der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vom Samstag. "Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht." 
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Verbraucherschützer gehen wegen Handgepäck-Gebühren gegen sieben Fluglinien vor

Verbraucherschützer in Deutschland und anderen Ländern fordern von Brüssel eine Untersuchung auf EU-Ebene zu Gebühren für die Mitnahme von Handgepäck bei sieben Billig-Fluglinien. "Heute gehen wir gegen sieben Fluglinien vor, die Verbraucher ausnutzen und den Gerichtshof der Europäischen Union ignorieren, der geurteilt hat, dass das Erheben von Gebühren für Handgepäck in angemessener Größe illegal ist", erklärte Agustín Reyna vom Verbraucherschutz-Dachverband Beuc am Mittwoch.