Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen begrüßt. Die Richter hatten eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht abgewiesen. «Der Schutz vulnerabler Menschen vor einer Corona-Infektion hat höchste Priorität und damit auch Vorrang vor einer freien Impfentscheidung der sie pflegenden, betreuenden und behandelnden Beschäftigten», sagte Drese am Donnerstag in Schwerin. Ähnlich hatte das Gericht in Karlsruhe bei seiner Entscheidung argumentiert.