Juristischer Streit um Schmerzgriff: Berliner Polizei scheitert mit Berufung
In der juristischen Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Schmerzgriffen hat die Berliner Polizei eine Niederlage erlitten. Die Berufung der Behörde gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach sogenannte Nervendrucktechniken und Schmerzgriffe durch Polizisten gegenüber einem Aktivisten der Klimagruppe Letzte Generation rechtswidrig waren, wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg abgewiesen, wie dieses am Montag mitteilte. Der Beschluss, der bereits am Donnerstag fiel, ist laut OVG unanfechtbar.