Eilentscheidung: Baden-württembergische AfD darf Parteitag in Hechingen abhalten
Die baden-württembergische AfD darf ihren Parteitag am 8. und 9. November in Hechingen abhalten. Die Stadt in der Nähe von Tübingen muss ihr die Stadthalle überlassen, wie das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Donnerstag im Eilverfahren entschied. Dagegen kann noch Beschwerde erhoben werden. Die Stadt argumentierte unter anderem mit dem Datum - der 9. November ist der Jahrestag der sogenannten Reichspogromnacht.