Verfahren um von Lärmschutzwand auf Autobahn 3 erschlagene Autofahrerin eingestellt
Gut vier Jahre nach einem tödlichen Unfall durch eine auf der Autobahn 3 umgestürzte Lärmschutzwand hat das Landgericht Köln den Strafprozess in der Sache gegen Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt. Sowohl die Staatsanwaltschaft Köln als auch die Angeklagten erteilten die hierfür erforderliche Zustimmung, wie das Gericht am Montag mitteilte. Sobald die verbliebenen zwei Angeklagten das Geld bezahlen, ist die Einstellung endgültig.