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Verbot von Werbeslogan Bier ist bekömmlich? Von wegen!

Ob Bier bekömmlich ist oder nicht, darüber lässt sich streiten. Beworben darf es jedenfalls nicht mit diesem Werbeslogan. So urteilt das Landgericht Ravensburg. Mit der Begründung: Gesundheitsbezogene Aussagen zu Alkohol seien schlichtweg nicht erlaubt.