Nachbarschaftsstreit vor dem BGH: Mehr als sechs Meter hohe Bambushecke zulässig
Eine Hecke, auch wenn sie aus Bambus besteht, darf mit dem nötigen Abstand zum Nachbargrundstück beliebig hoch sein. Mögliche Grenzen können nur die Länder über ihr Nachbarschaftsrecht vorgeben, wie am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Einen Nachbarschaftsstreit über eine mehr als sechs Meter hohe Bambushecke verwiesen die Karlsruher Richter zur Klärung des Abstands an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zurück. (Az. V ZR 185/23)