Einschüchterungsklage

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Ministerin Hubig mit Kanzler Merz

Kabinett beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen

Die Bundesregierung will Akteure der Zivilgesellschaft mit einem neuen Gesetz vor so genannten Einschüchterungsklagen schützen. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Gerichte sollen nun mit dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz bessere Möglichkeiten erhalten, mit derartigen Klagen umzugehen. Solche Klagen richten sich oft gegen Journalisten, Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen. 
Ministerin Hubig

Justizministerin will Schutz vor Einschüchterungsklagen verbessern

Mit einem neuen Gesetz will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegen sogenannte Einschüchterungsklagen vorgehen und so die Meinungsfreiheit in Deutschland besser schützen. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken - etwa von Medienschaffenden, Wissenschaftlern oder Nichtregierungsorganisationen. "Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden - nur weil sie einzelnen nicht passen", erklärte Hubig am Freitag in Berlin.
Protest gegen Pipeline-Bau in den USA

Greenpeace Deutschland verlangt Schutz vor Einschüchterungsklagen

Vor dem Hintergrund eines aktuellen Urteils in den USA hat Greenpeace Deutschland von der künftigen Bundesregierung gefordert, sogenannte Einschüchterungsklagen hierzulande auszuschließen. "Die Entscheidung in den USA zeigt, dass es offensichtlich nicht um die Sache, sondern darum geht, freie Meinungsäußerung zu unterbinden", erklärte Greenpeace am Donnerstag in Hamburg. Kritische zivilgesellschaftliche Stimmen sollten so "auch mittels Gerichtsprozessen zum Schweigen gebracht werden".