Menschenrechtskonvention

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

CDU-Politiker stellt sich hinter Vorstoß für Überprüfung von Menschenrechtskonvention

Unions-Fraktionsvize Günter Krings hat sich trotz Kritik im In- und Ausland hinter den Vorstoß einiger EU-Staaten für eine Überprüfung der Europäischen Menchenrechtskonvention im Bereich Migration gestellt. "Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) macht es an einigen Stellen faktisch unmöglich, irreguläre Migration rechtssicher zu steuern", sagte der CDU-Politiker der Zeitung "Die Welt" (Dienstagausgabe). 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Europarat warnt vor Schwächung der Menschenrechtskonvention

Nach der Forderung von neun EU-Ländern nach einer Überprüfung der Europäischen Menschenrechtskonvention hat sich der Europarat am Samstag mit deutlichen Worten hinter den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestellt, der die Einhaltung der Konvention überwacht. "Der Erhalt der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit des Gerichts ist fundamental", erklärte der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset. "Angesichts der komplexen Herausforderungen unserer Zeit ist es nicht unsere Aufgabe, die Konvention zu schwächen, sondern sie stark und aussagekräftig zu lassen", betonte er.
Merz und Meloni vergangene Woche in Rom

Forderung nach Überprüfung der Menschenrechtskonvention stößt in Berlin auf Kritik

Die Forderung von neun EU-Ländern, Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Migration zu überprüfen, stößt in Deutschland auf teils deutliche Kritik. Der Vorstoß "untergräbt das Vertrauen in den Europäischen Gerichtshof und erweckt den Eindruck, Menschenrechte seien verhandelbar oder gar störend", sagte Grünen-Parteichef Felix Banaszak am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. Auch die Bundesregierung ging auf Distanz zu dem am Donnerstag in Rom veröffentlichten Schreiben.
Giorgia Meloni und Mette Frederiksen in Rom

Migration: Neun EU-Länder für Überprüfung Europäischer Menschenrechtskonvention

Mehrere EU-Länder haben sich unter anderem mit Blick auf die Migration für die Überprüfung der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgesprochen, darunter Italien und Dänemark. In einem vom Büro der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni am Donnerstag veröffentlichten Offenen Brief forderten die Länder "eine neue und offene Diskussion über die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention". Neben Italien und Dänemark gehören zu den Unterzeichnern Polen, Österreich, Belgien, Estland, Lettland, Litauen und Tschechien.
Kontrollen an Grenze zu Österreich

Urteil: Menschenrechtskonvention begründet kein Abschiebungsverbot wegen Kindeswohls

Das Kindeswohl und familiäre Bindungen sind kein Grund für ein Abschiebungsverbot von Ausländern unter Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Denn das deutsche Aufenthaltsgesetz bezieht sich an der Stelle nur auf Gefahren, die den Betroffenen im Zielland drohen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag erklärte. Es verwies mehrere Fälle zurück an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. (Az. 1 C 4.24 u.a.)