Jemeniten

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Schild in Ramstein

Karlsruhe urteilt Mitte Juli über US-Drohneneinsätze unter Nutzung von Ramstein

In einem Monat fällt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu einer möglichen Mitverantwortung Deutschlands für US-Drohneneinsätze, für die der Luftwaffenstützpunkt Ramstein genutzt wird. Am Donnerstag legte Karlsruhe den Termin für die Urteilsverkündung auf den 15. Juli fest. Zwei Männer aus dem Jemen hatten sich an das Gericht gewandt. (Az. 2 BvR 508/21)
US-Airbase Ramstein

US-Drohneneinsätze unter Nutzung von Ramstein beschäftigen Bundesverfassungsgericht

Eine mögliche Mitverantwortung Deutschlands für US-Drohneneinsätze ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt worden. In Karlsruhe ging es um eine Verfassungsbeschwerde von zwei Männern aus dem Jemen, die nach ihren Angaben einen Drohnenangriff mit mehreren Toten in ihrem Heimatort miterlebt hatten. Für solche Einsätze nutzt das US-Militär seinen Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz. (Az. 2 BvR 508/21)
US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein

Karlsruhe verhandelt im Dezember über von Ramstein aus gesteuerte US-Drohneneinsätze

Der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz und von dort gesteuerte bewaffnete Drohneneinsätze im Jemen beschäftigen Mitte Dezember das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kündigte am Mittwoch den 17. Dezember als Termin an. Zwei Jemeniten wandten sich an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe, nachdem sie vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig keinen Erfolg hatten. Sie sehen ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt. (Az. 2 BvR 508/21)